Verbesserung bei Pflegeeinrichtungen

Ab 1. Jänner 2016 gelten neue Richtlinien für Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Zum Beispiel werden Pilotprojekte, die neue und alternative Angebote erproben, gefördert.

Das Land Tirol unterstützt die Gemeinden im Rahmen des Sozialpaktums 2013 bis 2022 bei Aus- und Aufbau sowie der Sanierung von Pflege- und Betreuungseinrichtungen jährlich mit 4,8 Mio. Euro. Die neuen Richtlinien, die ab 2016 gelten, wurden bei der letzten Regierungssitzung beschlossen. „Die
Tirolerinnen und Tiroler zählen darauf, dass Land und Gemeinden im Bereich der Pflege verantwortungsvoll und zukunftsorientiert handeln“, erklärte LH Günther Platter nach der Regierungssitzung.

Die demographische Entwicklung und grundlegende gesellschaftliche Veränderungen führen zu einer verstärkten Nachfrage nach Pflege- und Betreuungseinrichtungen. So wird die Neuerrichtung von Plätzen in Schwerpunktpflegeeinrichtungen für schwerstbedürftige Menschen zur Gänze unterstützt sowie der Kreis der FörderungswerberInnen auch auf Orden und Stiftungen, die für Gemeinden einen öffentlichen Versorgungsauftrag übernehmen, erweitert. Darüber hinaus werden Pilotprojekte im Bereich der Pflege und Betreuung gefördert, die neue und alternative Angebote erproben. „Ziel ist es dabei immer, dass die Menschen möglichst lange selbstständig bleiben und in Würde altern können“, so der Landeshauptmann. Eine weitere Neuerung umfasst Studien- und Forschungsaufträge mit dem Ziel, die regionale Versorgung zu optimieren.

Aktuelle Beispiele für Investitionen im Rahmen des Sozialpaktums finden sich in Innsbruck und Kitzbühel. Im Heim der Innsbrucker Soziale Dienst GmbH in Pradl werden 20 neue Heimplätze errichtet und 100 generalsaniert. Im Altenwohnheim in Kitzbühel entstehen 15 neue Kurzzeit- und Übergangspflegeplätze.

Text: Raimund Mühlburger, Symbolfoto: Gina Sander/Fotolia

22. Dezember 2015 um