Patientenanwalt informierte über Patientenverfügung
Die Frage „Warum sollte jeder ältere Mensch eine Patientenverfügung haben?“ stand im Mittelpunkt des Referates von Patientenanwalt HR Dr. Lambert Grünauer am 22.5. in Lienz. „Das enorme Interesse zeigt, wie sehr dieses Thema den OsttirolerInnen am Herzen liegt und wie wichtig es ist, darüber zu informieren“, so der Osttiroler ÖGB-Pensionisten-Vorsitzende OSR Franz Egartner am Mittwoch, 22.5., in der Arbeiterkammer, wo HR Dr. Lambert Grünauer, der Patientenanwalt des BKH Lienz, über verschiedene Aspekte rund um die Patientenverfügung sprach. Die moderne Medizin gewährleistet heute auch im Alter eine Verbesserung der Lebensqualität und im Falle verschiedener auftretender gesundheitlicher Probleme eine wesentliche Lebensverlängerung mittels medizinischer Techniken und Gerätschaften. Jeder Mensch hat aber das Recht, selbst zu entscheiden, ob er diese medizinischen Anstrengungen zur Lebens(Sterbens)-Verlängerung wünscht oder nicht. Solange der Patient bei Bewusstsein ist, kann er seine Wünsche entsprechend selbst äußern. Sollte dies aber nicht möglich sein, wäre eine Entscheidungshilfe für Ärzte und auch für Angehörige eine vom Patienten verfasste Patientenverfügung. Dabei handelt es sich um eine schriftliche Willenserklärung, mit der der/die künftige PatientIn schon im Vorfeld ersucht, im Fall einer an sich zum Tod führenden Erkrankung, Verletzung oder Bewusstlosigkeit auf künstliche lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten und alle Möglichkeiten der Schmerzlinderung zu nutzen.
Der Patientenanwalt des BKH Lienz, HR Dr. Lambert Grünauer
Organisiert von der ÖGB-Pensionisten-Regionalorganisation, lauschten über 70 Interessierte den Ausführungen des Lienzer Patientenanwaltes – eine sehr gelungene und wichtige Veranstaltung zu einem Thema, das jeden/jede betreffen kann.
Text und Fotos: Journal/Sulzenbacher
