Maskenpflicht in Österreich ab heute stark reduziert

Die Mund-Nasen-Schutz-Tragepflicht in Geschäften und Lokalen fällt. Fachmessen sind wieder erlaubt, der Mindestabstand gilt weiter.

Die heute um Mitternacht in Kraft getretene Covid-19-Lockerungsverordnung zieht eine Reihe von Erleichterungen im öffentlichen Leben nach sich. Nicht nur die Pflicht des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes wird deutlich eingeschränkt, auch in anderen Bereichen gibt es eine schrittweise Rückkehr zur Normalität.

Masken sollen ab heute nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Gesundheitsbereich inklusive der Apotheken sowie bei Dienstleistungen getragen werden, wo der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann, beispielsweise beim Friseur oder von Mitarbeitern in der Gastronomie. Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz in Schulen und im Handel wird hingegen mit heute beendet. Auch in Museen, Ausstellungen, Bibliotheken und Archiven hat die Maske seit heute ausgedient. Außerdem wird die Sperrstunde in der Gastronomie auf 1.00 Uhr verlegt, und das Vier-Personen-Limit in Restaurants fällt. Hintergrund der Lockerungen sind die weiter sinkenden Zahlen der Neuinfektionen.

Weiterhin ausdrücklich vorgeschrieben ist der Mund-Nasen-Schutz hingegen bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen – ausgenommen am zugewiesenen Sitzplatz. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxi, in Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen oder auf Ausflugsschiffen unterwegs ist, muss ebenfalls weiterhin Mund und Nase bedecken.

Grundsätzlich gilt auch mit Inkrafttreten der neuen Lockerungsverordnung weiterhin die Einhaltung des Sicherheitsabstandes. Beim Betreten öffentlicher Orte ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.

 

Text: Redaktion, Foto: AdobeStock/davit85

15. Juni 2020 um