Interhospitalflüge: Lösung für PatientInnen des BKH Lienz in Sicht
Der Konflikt um die Bezahlung von Interhospitaltransporten aus dem BKH Lienz in übergeordnete Spitäler dürfte beigelegt sein. Eine Einigung mit dem Land Tirol scheint gelungen zu sein.
Laut der Aussendung des Gemeindeverbandes Bezirkskrankenhauses, der als Träger des BKH Lienz fungiert und dem alle 33 Osttiroler Gemeinden angehören, wurde im März dieses Jahres von Verbandsobmann Bgm. Dr. Andreas Köll und Verbandsobmann-Stv. Bgm. LA DI Elisabeth Blanik ein Antrag an den, für Krankenanstalten ressortzuständigen Tiroler Gesundheitslandesrat Univ.-Prof. DI Dr. Bernhard Tilg gestellt und um einen jährlichen Vorweganteil als Beitrag für „besonders krankenhausbelastende Maßnahmen“ angesucht.
Dies wurde vor allem damit begründet, dass das Bezirkskrankenhaus Lienz aufgrund seiner geografisch dislozierten Lage landesweit die mit Abstand höchsten Kosten im Bereich von luftgebundenen Interhospitaltransporten zu tragen hätte, wenn man einer diesbezüglichen, freiwilligen Vereinbarung mehrerer Krankenanstalten mit dem Land Tirol beitreten würde. Die Entfernung zu den nächstgelegenen Schwerpunkt-Krankenanstalten Klagenfurt, Innsbruck, Salzburg, Graz oder Villach ist österreichweit die jeweils größte aus einem Standard-Krankenhaus, und die daraus resultierenden Kosten für das BKH Lienz wären in etwa fast gleich hoch wie für alle anderen Tiroler Fondskrankenanstalten zusammen.
Ungeachtet des Entscheids im jahrelangen Rechtsstreit des Gemeindeverbandes mit dem ÖAMTC, der bekanntlich das BKH Lienz geklagt hatte, wären letztendlich doch die PatientInnen „auf der Strecke geblieben“, da die Organe des Gemeindeverbandes rechtlich gezwungen gewesen wären, die jeweils verbleibenden Selbstbehalte vorschreiben zu müssen. Alles andere hätte ein Vergehen der zuständigen Verantwortungsträger bedeutet, da der Oberste Gerichtshof eindeutig mit österreichweiter Wirkung festgestellt hat, dass derartige Transportkosten von einem Standard-KH in ein Schwerpunkt-KH als gesamthafter Teil des jeweiligen Krankenhaus- Aufnahmevertrages zu betrachten sind, welcher auch durch den Hubschraubertransport in die höherwertige Krankenanstalt und sogar auch dort in der Weiterbehandlung nicht unterbrochen wird.
Die Anfrage des Gemeindeverbandes wurde nun von Seiten des Landes Tirol in einem Mail vom 25.09.2019 beantwortet, inklusive der Zusage, dass der Gemeindeverband BKH Lienz und damit die 33 Gemeinden Osttirols ab 01.01.2020 einen jährlichen Struktur-Vorweganteil aus dem TGF in Höhe von Euro 200.000.- erhalten werden, da alle wesentlichen Systempartner, u.a. die zwei Vertreter des Tiroler Gemeindeverbandes und der Bezirkskrankenhäuser in der Tiroler Gesundheitsplattform, für diese zusätzlichen Beiträge bereits grundsätzliche Zustimmung signalisiert haben. Landesrat Tilg hat außerdem mitgeteilt, dass der Gemeindeverband – unter der Voraussetzung des nachträglichen Beitrittes zu dieser freiwilligen Vereinbarung – auch rückwirkend 50 Prozent der bislang idZ angefallenen Transportkostenvorschreibungen durch HS-Unternehmen erhalten wird.
Damit entfällt für die Verbandsorgane ihre rechtliche Verpflichtung, aus Verjährungsgründen bereits per 01.01.2019 zahlreichen PatientInnen derartige Selbstbehalte vorschreiben zu müssen. Bislang wurde, so Verbandsobmann Dr. Köll, „keine einzige Rechnung verschickt und muss auch keine Patientin und kein Patient künftig fürchten, mit derartigen Forderungen seitens des BKH Lienz belastet zu werden!“ Die in den diesbezüglich Patientenaufnahmeformularen angeführten Informationen sind daher nur als forderungserklärend, nicht aber als forderungsbegründend zu betrachten.
Verbandsobmann Dr. Köll: „Es ist sehr erfreulich, dass unser Antrag nunmehr einer positiven Erledigung zugeführt werden kann. Ich darf Gesundheitslandesrat Univ.-Prof. DI Dr. Bernhard Tilg, aber auch Finanzreferent Landeshauptmann Günther Platter herzlich danken. Mein Dank gilt Gemeindeverbandspräsident Bgm. Mag. Ernst Schöpf und allen Osttiroler BürgermeisterInnen mit Verbandsobmann-Stv. LA DIin Elisabeth Blanik, die durch ihre jeweils einstimmigen Beschlüsse in der Verbandsversammlung und im Gemeindeverbandsausschuss (GVA) zu dieser positiven Lösung beigetragen haben. Als Verbandsobmann kann ich unserem GVA in seiner morgigen Sitzung nur empfehlen, der freiwilligen Vereinbarung mit dem Land Tirol und den anderen Krankenhausverbänden betreffend Interhospitaltransporte rückwirkend (ab Vorschreibung von Selbstbehalten durch HS-Unternehmen) beizutreten, um zukünftig gegenüber PatientInnen aus diesem Titel keine Vorschreibungen vornehmen zu müssen, da diese Kosten ab 2020 aus dem TGF-Vorweganteil mit entsprechender Zweckbindung unsererseits bedeckt werden können!“
Text: Politikredaktion, Symbolfoto: Martin Lugger

