e-Medikation startet im Oktober 2018 in Tirol

Ein unnötiger Mehrfachbezug von Medikamenten kann durch das neue System verhindert und die Einhaltung von Therapieplänen bei Arzneimitteln aktiv gefördert werden.

Zur Einführung der e-Medikation haben der Hauptverband der Sozialversicherungsträger und die Ärztekammer diese Woche einen Vertrag unterzeichnet. „Diese Funktion der elektronischen Gesundheitsakte ELGA wurde bereits im Oberland erfolgreich getestet. Die e-Medikation führt zu einer höheren Sicherheit für die Patientinnen und Patienten“, erklärt dazu Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg. Der Start im Bundesland Tirol ist für kommenden Oktober geplant. Im September 2019 soll die e-Medikation dann nach der Einführung in Wien österreichweit zur Verfügung stehen.

In der Pilotregion (Bezirke Imst, Landeck und Reutte) wirkten im Jahr 2011 über 1.000 PatientInnen, rund 50 ÄrztInnen und 12 Apotheken an der Erprobung der e-Medikation mit. „Während dieses Testbetriebes hat das System immer wieder Wechselwirkungs-, Duplikats- und Intervallwarnungen ausgelöst. Das bedeutet, dass die gegenseitige Beeinflussung von Arzneimitteln im Sinne einer Verstärkung oder Abschwächung von Haupt- und Nebenwirkungen vermieden werden konnte. Ein unnötiger Mehrfachbezug eines Medikaments wurde verhindert, die Einhaltung des Therapieplanes bei den Arzneimitteln aktiv gefördert“, so der Gesundheitslandesrat.

Rezepte werden künftig mit einem zusätzlichen Code ausgedruckt. Durch Scannen des Codes kann die Apotheke die Abgabe der verordneten Medikamente speichern. Von ÄrztInnen verordnete und in der Apotheke abgegebene Medikamente werden in einer so genannten Medikationsliste ein Jahr lang gespeichert. Es besteht auch die Möglichkeit, nicht-rezeptpflichtige Medikamente, die Wechselwirkungen auslösen können, in die Liste aufzunehmen. Die Liste ist für PatientInnen über das Internet abrufbar. Die behandelnden ÄrztInnen, Ambulanzen oder auch das Spital haben durch e-Medikation einen aktuellen Überblick über verordnete und abgegebene Medikamente. Die MedizinerInnen kommen rascher zu wichtigen medizinischen Informationen und können unerwünschte Wechselwirkungen sowie unnötige Doppelverschreibungen verhindern.

Wer nicht an der e-Medikation teilnehmen möchte, hat das Recht, sich im Rahmen einer „Opt-out-Regelung“ abzumelden. Diese Abmeldung kann vollständig oder auch nur für einzelne ELGA-Funktionen – wie etwa e-Medikation oder e-Befunde – erfolgen.

 

Text: Redaktion, Foto: Fotolia/contrastwerkstatt

28. Februar 2018 um