Corona: Ausreisetestpflicht und Maßnahmen für Innervillgraten enden am 8. September

Mit Ablauf Mittwoch, 8. September 2021, gelten in allen Osttiroler Gemeinden die österreichweiten Vorgaben von Seiten des Bundes.

Seit 11. August gilt in der Gemeinde Innervillgraten eine Ausreisetestpflicht. Die entsprechende Verordnung samt den weiteren Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionszahlen läuft laut Mitteilung des Landes Tirol mit Ablauf Mittwoch, 8. September 2021, aus. Mit der Aufhebung der Verordnung werden neben der Ausreisetestpflicht auch folgende Maßnahmen beendet: Untersagung von Veranstaltungen ab 50 Personen, Registrierungspflicht für jede Art von Veranstaltungen unabhängig ihrer Größe, FFP2-Maskenpflicht bei allen Veranstaltungen (im Freien und Innenbereichen) sowie im Handel.

„Mit Stand Dienstag, 7. September, 8.30 Uhr, gelten in Innervillgraten acht Personen als aktiv mit dem Coronavirus infiziert. Die Lage in der Gemeinde hat sich stabilisiert. Daher wird die entsprechende Verordnung samt Ausreisetestpflicht nicht erneut verlängert“, informiert Elmar Rizzoli, Leiter des Corona-Einsatzstabes des Landes Tirol. Die Situation werde weiterhin sehr genau beobachtet. „Auch mit dem Auslaufen der Maßnahmen rufen wir die Bevölkerung weiter zur Achtsamkeit auf. Nach wie vor gilt es, aufeinander zu schauen und Maßnahmen wie Händewaschen, Abstand halten und Maske tragen, wo dies notwendig ist, an den Tag zu legen. Das beste Mittel im Kampf gegen die Pandemie ist zudem erwiesenermaßen die Impfung“, so Rizzoli.

 

Text: Redaktion, Foto: Osttirol heute

07. September 2021 um