BKH Lienz: Noch keine Rückkehr zum „Vor-Corona-Alltag“
Wichtige Informationen für alle OsttirolerInnen kommen aus dem Bezirkskrankenhaus. Noch kein vollständiger „Regelbetrieb“ wie vor dem Corona-bedingten Shut-down.
Primar. Dr. Martin Schmidt, der Ärztliche Leiter des Lienzer Krankenhauses und Leiter des COVID-Krisen- und Einsatzstabes, berichtet davon, dass die aktuellen Fallzahlen für den Bezirk Lienz, beruhend auf den Angaben des Virologen Dr. Walder, mit nur mehr neun aktiv Kranken als ein deutliches Zeichen für das Abklingen der pandemischen Welle zu werten sind. Im Krankenhaus Lienz selbst befinden sich mit heutigem Tag, 5.5.2020, nur noch vier Patienten als „Verdachtsfälle“ auf der Isolierstation in stationärer Behandlung, jedoch kein Patient mehr auf der Intensivstation!

Den weiteren Weg, den das BKH Lienz nun, gemäß den Empfehlungen der Bundesregierung und des Landes Tirol, beschreiten wird, fasst Dr. Schmidt wie folgt zusammen. Hier seine Informationen im Wortlaut:
Erste Deeskalationsschritte
Mit 1.5.2020 wurde die Eskalationsstufe 2 unseres Pandemieplanes, vorerst vorübergehend, wieder auf Eskalationsstufe 1 herabgesetzt. Dies bedeutet, dass der Krankenhauseinsatzstab zwar jederzeit für direkte „COVID-Bereiche“ einberufbar, für die gesamte Entwicklung und Umsetzung aller weiteren Deeskalationsschritte in Richtung „Hochfahren des Normbetriebes“ und somit vorerst auch des Parallelbetriebes, jedoch wieder die Kollegiale Führung zuständig ist. In den bisherigen „COVID-Bereichen“ wurden als Start der Deeskalationsplanung die Betten für „COVID-positive-PatientInnen“, „COVID-Verdachtsfälle“ und „COVID-intensivpflichtige PatientInnen“ reduziert, ohne dadurch in Versorgungsengpässe zu geraten. Sollte der Behandlungsbedarf von „COVID-PatientInnen“ in Form einer möglichen „zweiten Welle“ wieder kurzfristig ansteigen, gewährleistet diese Eskalationsstrategie jederzeit die Anpassung unserer Versorgungskapazitäten innerhalb eines Tages an mögliche neue Entwicklungen.
Neuer Regelbetrieb am BKH Lienz
Der Krankenhauseinsatzstab hat diverse Maßnahmen entwickelt, mit dem Ziel, den Krankenhausbetrieb der jeweils aktuellen Situation bestmöglich anpassen zu können. Dazu gehört u.a., dass eine der beiden bisherigen Infektionsstationen seit 4.5.2020 wieder zur unfallchirurgischen Station (Süd 1) geworden ist, die schrittweise wiedereröffnet wird. Bis auf Weiteres muss nur mehr eine Infektionsstation (bisherige SEG) für „Verdachtsfälle“ und „COVID-positive-Fälle“ zur Verfügung gestellt werden. Zudem werden zwei bis drei „COVID-Intensivplätze“ vorgehalten. Nicht stationär behandlungspflichtige „COVID-PatientInnen“ werden im Bezirk Lienz und im Oberkärntner Einzugsgebiet weiterhin in einem ambulanten Setting behandelt.
Restrukturierung der Ambulanzen – notwendige Terminvergaben
Um eine bestmögliche Patientenversorgung sicherzustellen, laufen derzeit noch intensive Planungen bezüglich einer Restrukturierung der Ambulanzen, der Triage 1, des Aufnahmemanagements für die Stationen sowie der Verteilung der OP-Kapazitäten und des sukzessiven Hochfahrens aller anderen Versorgungs- und Behandlungsstrukturen. Dass andere Krankenhäuser in Tirol wieder ihren vollständigen bisherigen „Regelbetrieb“ aufnehmen können, ist darauf zurückzuführen, dass diese keine eigenen, längerfristigen Versorgungsstrukturen für „COVID-PatientInnen“ (insbesondere im Intensivbereich) aufrechterhalten müssen. Im BKH Lienz müssen hingegen bis auf Weiteres (mögliches Vorliegen von validen Medikamenten und Impfstoffen) Versorgungsstrukturen sowohl für mögliche „COVID-PatientInnen“, als auch alle anderen PatientInnen parallel betrieben werden. Dies hat zur Folge, dass gewisse Einschränkungen im „Regelbetrieb“ weiterhin bestehen. Daher werden auch die Ambulanzkapazitäten teilweise nur deutlich eingeschränkt angeboten. In einzelnen Fächern kann aber voraussichtlich in den nächsten vier Wochen wieder die frühere Kapazität erreicht werden. Der weitere Verlauf des Monats Mai ist dafür sicher von entscheidender Bedeutung. Die gesamte Deeskalationsplanung und deren Umsetzung werden allerdings nur dann funktionieren, wenn möglichst viele stationäre Aufnahmen und ambulante Behandlungstermine über Vergabestellen zentral gesteuert werden. Diese Maßnahme ist unbedingt erforderlich, damit die Warteräume nach den geltenden Infektionsrichtlinien bespielt werden können, ohne dass Wartezeiten oder Stausituationen entstehen.
Terminvergabestellen ab dem 7.5.2020
Ab dem 7.5.2020 werden diese Terminvergabestellen eingerichtet sein. Wenn niedergelassene ÄrztInnen PatientInnen zur stationären Behandlung einweisen, wenn sie für ihre PatientInnen ambulante Behandlungstermine wünschen, oder wenn PatientInnen von sich aus ins Krankenhaus kommen wollen, haben wir folgende Anlaufstellen eingerichtet:

Selbsteinweiser werden nicht automatisch aufgenommen: Sie werden im dringlichen Fall von einem Facharzt triagiert. Dieser legt fest, ob jemand zunächst entlassen wird und einen Termin erhält, oder ob er/sie unmittelbar behandlungspflichtig ist. Die Organisation des Krankenhauses macht es deshalb in nächster Zeit unbedingt erforderlich, dass PatientInnen und alle Versorgungsstrukturen und Systempartner im Bezirk eine der oben genannten Nummern anrufen, um damit eine koordinierte Versorgung planen und durchführen zu können. Unabhängig davon wird es natürlich noch immer eine gewisse, zurzeit noch nicht absehbare Anzahl an nicht planbaren Notaufnahmen geben: Deren Behandlung ist natürlich – wie bisher im Übrigen auch während der gesamten Krisenzeit – sichergestellt. Zudem beinhalten sämtliche Kapazitätsplanungen auch entsprechende Reserven.
Langsames, vorsichtiges Hochfahren
Insbesondere „COVID-bedingte“ Personalressourcen sowie räumliche und zeitliche Einschränkungen erfordern, dass unser „Regelbetrieb“ noch auf einige Zeit hin eingeschränkt bleiben muss. Es ist auch von erheblicher Bedeutung für die weitere Entwicklung, die Versorgung vorsichtig hochzufahren.
Besuchsverbot weiterhin aufrecht
Das Besuchsverbot muss bis auf Weiteres in der bestehenden Form aufrecht bleiben. Diese Steuerung der Patientenströme ist unbedingt nötig, damit alle geltenden Infektionsrichtlinien beim Einlass in das Krankenhaus und in den Warteräumen entsprechend eingehalten werden können. Auch alle Hygienemaßnahmen innerhalb des Krankenhauses selbst (wie Schutzmasken, Händedesinfektion und „Abstand halten“, „COVID-Abstriche“ von MitarbeiterInnen und PatientInnen) bleiben unverändert bestehen.
Patienten benötigen Termine
Für die Osttiroler (und Oberkärntner) Bevölkerung wird ein gewisses Umdenken von Bedeutung sein, d.h. dass PatientInnen – außer in Notfällen – sowohl für die stationäre, als auch die ambulante Behandlung – in nächster Zeit Termine benötigen. Zudem müssen sie sich 15 Minuten vor ihrem jeweiligen Termin in der vierten Eingangstriage (Triage 1) vorstellen. Dies gilt auch für elektive Selbsteinweisungen, die ohne Terminvergabe nicht möglich sein werden.
Text: J. Hilgartner, Fotos: Expa/Groder