BKH Lienz: Generelles Besuchsverbot aufgrund der Corona-Situation

Die bisherigen Ausnahmen vom Besuchsverbot bleiben bestehen. Neu ist, dass der vorzulegende Antigen-Test nun nicht älter als 24 Stunden sein darf (bisher 48 Stunden).

Der Ärztliche Direktor des Bezirkskrankenhauses Lienz Prim. Dr. Martin Schmidt, der auch Leiter des „COVID-19-Krisen- und Einsatzstabes“ ist, übermittelte uns erneut ein Schreiben über die COVID-19-Lage im BKH Lienz, das wir im Folgenden wieder im Wortlaut bringen:

Besuchsverbot:

Das Land Tirol und die Tiroler Krankenhäuser haben sich darauf geeinigt, aufgrund der aktuellen Infektionszahlen die Besucherregelungen wieder restriktiver handzuhaben, um das Eintragen des Virus in Krankenhäusern einzudämmen. Seit 26.03.2021 besteht wieder die landesweite Empfehlung für ein generelles Besuchsverbot in den Tiroler Krankenhäusern, welche wir hiermit umsetzen. Die bisherigen Ausnahmen (Besuche bei palliativ betreuten und sterbenden PatientInnen, Besuche von intensivtherapiepflichtigen PatientInnen, Therapiebesuche im Falle von neurologisch/psychiatrisch/geistig beeinträchtigten PatientInnen, Besuche von Wöchnerinnen und Kindern durch den Vater/die Mutter des Kindes) bleiben bestehen.

Für diese Ausnahmen gilt nun neuerdings, dass ein negativer Antigen-Test, nicht älter als 24h (bisher 48h) oder ein negativer PCR-Test, nicht älter als 48h (wie bisher) in der Triage am Krankenhauseingang vorzulegen ist.

Wie LR Univ.-Prof. Dr. Bernhard Tilg zurecht darauf hinweist, sind „diese Maßnahmen unverzichtbar, damit weitere Infektionen in den Spitälern damit vermieden werden können.“

Kinder unter 10 Jahren müssen für den Ambulanztermin keinen Test mitbringen, deren Begleitperson schon.

Der Test muss in einer der öffentlichen Teststraßen (derzeit täglich in Lienz, Matrei und Sillian), in den ausgewählten Apotheken oder beim Hausarzt durchgeführt und bestätigt werden.

Testung von geimpften PatientInnen:

Seit 3-4 Wochen wird, wie Sie wissen, bei geimpften MitarbeiterInnen im Rahmen der wöchentlichen Routinetests kein PCR-Test, sondern nur noch ein Antigen-Test durchgeführt. Aufgrund neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Infektiosität/Kontagiösität COVID-19-geimpfter Personen habe ich über Empfehlung des Krisen- und Einsatzstab angeordnet, bei geimpften PatientInnen künftig auch nur noch einen Antigen-Test durchzuführen. Bei Unsicherheiten oder unklaren Testergebnissen steht natürlich auch weiterhin unser PCR-Schnelltestgerät zur Verfügung.

 

Text: Redaktion, Foto: Martin Lugger

30. März 2021 um