BKH Lienz: 2G-Regel für BesucherInnen, pro PatientIn und Tag maximal ein Besuch

Alle BesucherInnen sind zum durchgehenden Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet. Pro PatientIn wird pro Tag höchstens 1 BesucherIn für maximal 30 Minuten eingelassen.

Aufgrund des Inkrafttretens der 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (seit 15. November 2021) informiert das Bezirkskrankenhaus Lienz über deren Umsetzung:

SARS-CoV-2 Vorgaben für BesucherInnen und Begleitpersonen

Für BesucherInnen und Begleitpersonen gilt die 2G-Regel (geimpft oder genesen). Alle BesucherInnen und Begleitpersonen werden in der Triage 1 auf die 2G-Regel hin kontrolliert, und es wird eine Gesundheitskontrolle durchgeführt. Außerdem werden sie registriert. Alle BesucherInnen und Begleitpersonen müssen sich strikt an die allgemein gültigen Hygienemaßnahmen halten und sind zum durchgehenden Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet.

BesucherInnen und Begleitpersonen haben den 2G-Nachweis für die Dauer des Aufenthaltes im Krankenhaus bereit zu halten. Zur Prüfung des 2G-Nachweises gehört auch die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises.

Pro PatientIn werden pro Tag höchstens 1 BesucherIn für max. 30 Minuten eingelassen. Zusätzlich dürfen pro Tag höchstens 2 Personen zur Begleitung unterstützungsbedürftiger PatientInnen und zur Begleitung oder zum Besuch Minderjähriger eingelassen werden. PatientInnen, welche kürzer als 3 Tage stationär behandelt werden, sollen möglichst keinen Besuch erhalten.

Ausnahmen:
für Besuche von palliativ betreuten und sterbenden PatientInnen
für Besuche von intensivtherapiepflichtigen PatientInnen
für Besuche aus psychosozialer Indikation
für Therapiebesuche im Falle von neurologisch/psychiatrisch/geistig beeinträchtigten PatientInnen
bei Geburt des Kindes (eine von der Mutter benannte Person)
für Besuche von Kindern durch Obsorgeberechtigte

In diesen Ausnahme-Fällen gilt die 2,5G-Regel (nur PCR-Test, kein Antigentest und kein Antikörpernachweis).

 

Text: Redaktion, Foto: Martin Lugger

16. November 2021 um