Bezirkskrankenhaus Lienz: Neue Regelungen für Patienten und Besucher in Kraft

Mit 8.6. listet das Land Tirol für Osttirol nur mehr einen Infektionsfall auf. Im Lienzer Krankenhaus reagiert man auf die zwischenzeitlich deutlich entspannte Situation.

Entsprechend den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums vom 29.5.2020 haben die Verantwortlichen in Osttirols größter und wichtigster Gesundheitseinrichtung mit 6.6.2020 folgende neue Richtlinien festgelegt:

Neue Besucherregelung

Diese gilt zunächst vorläufig, solange die aktuelle epidemiologische Situation in Bezug auf SARS-CoV-2 im Wesentlichen so bleibt, wie sie derzeit ist. Besuche auf allen Abteilungen sind von 14.00 bis 18.30 Uhr möglich. Pro Tag und pro Patient ist ein Besuch für maximal 30 Minuten erlaubt. Patienten mit einem stationären Aufenthalt, welcher kürzer als drei Tage andauert, sollten grundsätzlich keinen Besuch erhalten. Ausnahmen für Patientenbesuche vom vierten bis zum siebten Aufenthaltstag sind bei intensivpflichtigen PatientInnen, aus psychosozialer Indikation sowie bei WöchnerInnen und Kindern durch den Vater des Kindes möglich.

Ab dem 7. Tag können Patienten und Patientinnen generell Besuch bekommen. Unverändert aufrecht bleiben die bisherigen Ausnahmen für eine Begleitperson bei PatientInnen mit Demenz, für Menschen mit Behinderung, für Gehörlose, Übersetzer, PalliativpatientInnen sowie Sterbende. Diese Ausnahmen gelten ab dem Zeitpunkt der Aufnahme und nicht erst ab dem dritten Tag.

Besucherausweise liegen in der Triage 1 auf. Diese müssen ausgefüllt und vor Betreten des Patientenzimmers am Pflegestützpunkt der Station abgegeben werden. Die üblichen hygienischen Maßnahmen (Händedesinfektion, Mund-Nasen-Schutz, Abstandsregelung) gelten natürlich weiterhin! Eine telefonische Voranmeldung auf den Stationen ist nicht erforderlich.

Stationäre Versorgung

Die stationäre Versorgung von Patienten und Patientinnen ist am BKH Lienz inzwischen wieder in vollem Umfang möglich. Sämtliche Fachbereiche können einen Normalbetrieb in jenem Umfang aufrechterhalten, wie dies vor der Corona-Krise der Fall war. Dies bedeutet, dass Wartelisten etwa in den operativen Fächern systematisch abgebaut und gleichzeitig PatientInnen mit einer stationären Behandlungsindikation jederzeit aufgenommen werden können. Die Art und Weise, wie stationäre Aufnahmen im Vorfeld angemeldet werden müssen, ist seit Mai unverändert. Wenn niedergelassene Ärzte Patienten zur stationären Behandlung einweisen, wenn sie für ihre Patienten ambulante Behandlungstermine wünschen, oder wenn Patienten von sich aus ins Krankenhaus kommen wollen, sind folgende Anlaufstellen zu kontaktieren:

 

 

Tagesklinische Versorgung

Die tagesklinische Behandlung von PatientInnen ist am BKH Lienz wieder in vollem Umfang möglich. Der Anmeldevorgang, sei es über niedergelassene ÄrztInnen oder über PatientInnen selbst, läuft gleich wie bei stationären Aufnahmen ab.

Ambulante Versorgung

Nachdem in den letzten vier Wochen die ambulante Patientenversorgung über Terminvergaben wieder angelaufen ist, zeigt sich, dass die Terminkontingente in einzelnen Fächern weiter angehoben werden können. Dies bedeutet, dass seit Juni in einzelnen Fächern bis zu 90% der ursprünglichen Ambulanzkapazitäten wieder gewährleistet sind. In anderen Fächern liegen die Kapazitäten noch bei ca. 60% im Vergleich zur Situation vor der Corona-Krise. Die Terminvergabe hat sich außerordentlich bewährt. Die Abstandregelungen in den Warteräumen können eingehalten werden, weil es nicht zu einer ungeplanten Ansammlung von vielen PatientInnen in einzelnen Räumen kommt. Aus diesem Grunde hält man im BKH Lienz an der Terminvergabe für AmbulanzpatientInnen vorerst auch weiterhin fest.

Eine Notfallversorgung ist von all diesen Regelungen nicht betroffen und kann jederzeit erfolgen!

 

Text: J. Hilgartner, Foto: Brunner Images

08. Juni 2020 um