Ausgangsbeschränkungen laufen aus, „Abstandsregel” bleibt
Gesundheitsminister Rudolf Anschober hat das Auslaufen der derzeit geltenden strengen Ausgangsbeschränkungen mit 30. April, 24.00 Uhr, angekündigt.
Die Regierung hat heute, Dienstag, 28.4.2020, das Auslaufen der „Ausgangsbeschränkungen” ab 1. Mai angekündigt. Die zentrale Einschränkung, wonach in der Öffentlichkeit ein Meter Abstand zu anderen Personen gehalten werden muss, bleibt allerdings, wie Gesundheitsminister Rudolf Anschober informierte. Außerdem sollen sich nur maximal zehn Personen im öffentlichen Raum versammeln.
Sachlicher Hintergrund der Lockerung ist laut Anschober ein Rückgang der Infektionszahlen. So sei die Reproduktionszahl zuletzt erstmals unter 0,6 gelegen (nämlich bei 0,59). Aber es komme weiterhin auf jeden einzelnen an: „Es ist leider noch nicht vorbei.” Die Maßnahmen werden demnach evaluiert: „Wir können jederzeit Stopp sagen.”
Restaurants dürfen wie bereits angekündigt ab 15. Mai wieder aufsperren, Hotels sollen laut Tourismusministerin Elisabeth Köstinger ab 29. Mai wieder öffnen. Für die Gastronomie gilt künftig, dass pro Tisch maximal vier Erwachsene plus die zugehörigen Kinder Platz nehmen dürfen. Die „Abstandsregel” gilt für die Gäste am Tisch nicht, das Personal muss aber Masken tragen. Die Öffnungszeiten für die Gastronomie bleiben wie zuletzt angekündigt bei 6.00 bis 23.00 Uhr.
Die nun angekündigten Lockerungsschritte werden im Abstand von zwei Wochen evaluiert. Der Fahrplan soll den Unternehmen Planungssicherheit geben. „Die Betriebe können sich jetzt auf die Öffnung vorbereiten.”
Analog zu Hotels dürfen auch Schwimmbäder und Freizeitanlagen ab 29. Mai wieder öffnen. Diesbezüglich werden derzeit Konzepte mit Betroffenen erarbeitet, „was bestimmte Regelungen und Auflagen betrifft”, sagte Anschober. Risiken sollen im Voraus abgeklärt werden. Dazu gehören auch Untersuchungen, ob über und durch das Wasser eine Übertragung des SARS-Cov-2-Virus möglich ist.
Laut Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) werden Veranstaltungen künftig bis zehn Personen möglich sein, bei Begräbnissen können bis zu 30 Personen anwesend sein. Dies soll vorerst bis Ende Juni befristet gelten. Die Zehn-Personen-Grenze gilt nicht für Demonstrationen. Hier ist eine eigene Rechtsgrundlage geplant.
Am Freitag, 1. Mai, soll jedenfalls eine neue Verordnung in Kraft treten. Diese wird bis Ende Juni befristet. In dieser soll auch geregelt werden, dass künftig Versammlungen bis zu zehn Personen erlaubt sind. Davon ausgenommen sind laut Anschober „Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz” (Demonstrationen). Diesbezüglich soll im Nationalrat eine eigene Regelung beschlossen werden, „wo Demonstrationen unter ganz bestimmten Voraussetzungen auch möglich sein werden.“ Nehammer betonte, dass es Aufgabe der Polizei sei, Grundrechte zu schützen. Bei künftigen Demonstrationen sei der Ein-Meter-Sicherheitsabstand erforderlich. Veranstalter müssen garantieren, „dass Auflagen umgesetzt werden”. Dazu zähle auch das Tragen eines Mund-Nasenschutzes. Denn bei Versammlungen sei das Infektionsrisiko enorm.
Auch Anschober meinte, dass der Mund-Nasenschutz nun „ein wichtiger Bestandteil der Strategie” sei. Denn man müsse künftig weiter vorsichtig sein, bisher habe Österreich nur die erste Etappe bewältigt. Eine Ausweitung der Tragepflicht auf den gesamten öffentlichen Raum sei aber nicht vorgesehen. Bei Sehenswürdigkeiten und touristischen Betrieben muss im Indoorbereich nach den Plänen der Regierung sehr wohl ein Mund-Nasenschutz getragen werden. In öffentlichen Verkehrsmitteln kann der Ein-Meter-Abstand künftig unterschritten werden. Denn wenn die weitere Öffnung umgesetzt wird, „wird es mehr Frequenz geben”. Die Grundnorm bleibe zwar erhalten und müsse überall dort, wo es genug öffentliche Verkehrsmittel und Intervalle gibt, auch umgesetzt werden. Man könne aber „niemanden dafür strafen, wenn das Angebot nicht vorhanden ist.”
Text: APA/Redaktion, Foto: Expa Pictures