Ab Montag, 8. November: Land Tirol verschärft Corona-Maßnahmen
Verschärfung gibt es vor allem für Personen, die nicht geimpft sind. Für alle (auch Geimpfte) gilt im gesamten Handel, in Museen und Bibliotheken ab 8. November FFP2-Maskenpflicht.
Aufgrund des aktuell sehr dynamischen Corona-Infektionsgeschehens und den damit verbundenen prognostizierten Auslastungen der Krankenhaus- und allen voran der Intensivbetten verschärft das Land Tirol ab 8. November seine Corona-Maßnahmen. Die Verschärfungen des Landes Tirol zielen in zwei wesentlichen Bereichen, nämlich bei der Nachtgastronomie und bei Großveranstaltungen ab 500 Personen, vor allem auf Ungeimpfte ab. Orte, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden (wie z.B. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie Arztordinationen), können künftig von MitarbeiterInnen und BesucherInnen in der Regel nur mehr geimpft, genesen oder PCR-getestet betreten werden.
2G-Pflicht für Nachtgastronomie und Großveranstaltungen
Als zwei wesentliche Bereiche verschärft das Land Tirol die Covid-Maßnahmen bei der Nachtgastronomie und bei Großveranstaltungen ab 500 Personen. Tirol sieht für diese beiden Bereiche ab 8. November eine 2G-Pflicht vor und zieht damit Stufe 2 des Bundes-Stufenplans vor. Das heißt, dass nur mehr Geimpfte oder Genesene die Nachtgastronomie und Großveranstaltungen besuchen dürfen. Für Getestete wird es künftig keine Möglichkeit mehr geben, diese beiden Bereiche zu nutzen.
FFP2-Maskenpflicht im gesamten Handel, Museum und Bibliotheken
Tirol verschärft die Masken-Regelung künftig derart, dass in Museen, Bibliotheken sowie im gesamten Handel eine FFP2-Maskenpflicht verordnet wird. Das gilt auch für Geimpfte, Getestete und Genesene. Damit gilt sowohl für Museen, Bibliotheken, aber auch für Einkaufszentren und Markthallen wieder ein verpflichtendes Tragen der FFP2-Maske für alle Personen.
Schärfere Regeln auch an Orten, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden
Verschärfungen gibt es in Tirol auch für Orte, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden, wie etwa Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime, Kureinrichtungen, Arztordinationen sowie Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe: Für MitarbeiterInnen und BesucherInnen greift künftig die so genannte 2,5G-Regel inklusive FFP2-Maskenpflicht. Es muss damit künftig eine Impfung, eine Genesung oder ein PCR-Test (Antigentest nicht mehr gültig) nachgewiesen werden, um beispielsweise im Krankenhaus arbeiten zu können oder einen Besuch in einem Alten- und Pflegeheim machen zu können.
Die Gesundheitsversorgung ist unabhängig davon jedenfalls für alle Personen sichergestellt: Wie bisher sind nämlich PatientInnen, die (akut) behandelt werden müssen, von dieser Regelung ausgenommen. Für BesucherInnen, die kurzfristig in kritischen Situationen zu ihren Angehörigen wollen oder für MitarbeiterInnen, welche einspringen müssen, wird es ebenso entsprechende Ausnahmen geben. Weitere Ausnahmen gibt es etwa auch für externe DienstleisterInnen, die eine Notlage, wie etwa einen Wasserrohrbruch, in diesen Einrichtungen reparieren müssen.
Rund 200 PCR-Selbsttestboxen im gesamten Land
Um den allenfalls vermehrten Bedarf an PCR-Testungen durch die verschärften Maßnahmen sowie aufgrund 3G am Arbeitsplatz jedenfalls decken zu können, werden neben den Screeningstationen voraussichtlich im Laufe des November auch rund 200 PCR-Selbsttestboxen im ganzen Land Tirol zur Verfügung stehen. Dort können PCR-Tests künftig abgeholt bzw. zur Auswertung wieder abgegeben werden. Dieses System der Gurgeltests kommt bereits in anderen Bundesländern bzw. Gemeinden in Österreich zum Einsatz und wird nun auch in Tirol gestartet.
Text: Redaktion, Symbolfoto: AdobeStock/shintartanya