Wolf nahe Siedlungsgebiet: Abschussverordnung im Lienzer Talboden
Bei begutachteten Rissereignissen auf Heimweiden in Nußdorf-Debant und Oberlienz besteht der konkrete Verdacht auf einen Wolf als Verursacher. Die Tiroler Landesregierung hat eine Abschussveorordnung am Dienstag, 30. September, erlassen.
Am 27. und 29. September kam es in den Gemeindegebieten von Nußdorf-Debant und Oberlienz zu Rissereignissen auf Heimweiden. Dabei wurden insgesamt zwölf tote und sechs verletzte Schafe durch den zuständigen Amtstierarzt begutachtet, ein weiteres verletztes Schaf musste aufgrund der Schwere der Verletzungen notgetötet werden. Zudem wurden sieben Schafe als abgängig gemeldet.
Bei den begutachteten Rissereignissen besteht der konkrete Verdacht auf einen Wolf als Verursacher. Die Untersuchungen ergaben zudem, dass diese Risse in unmittelbarer Nähe zum Siedlungsraum stattfanden.
„Die wiederholten Rissereignisse in unmittelbarer Nähe zum Siedlungsraum zeigen, dass dieser Wolf seine Scheu vor Menschen verloren hat, was eine zunehmende Gefahr für die Sicherheit darstellt. In solchen Fällen müssen wir rasch handeln, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten“, betont LH-Stv. Josef Geisler. „Jeder Nutztierriss durch einen großen Beutegreifer ist zudem ein schwerer Verlust – wirtschaftlich wie auch emotional. Diese Rissereignisse zeigen einmal mehr, dass auch Herdenschutzmaßnahmen keinen hundertprozentigen Schutz bieten.“
In einem Almgebiet im Gemeindegebiet von Leisach wurden Mitte September fünf tote Schafe aufgefunden. Zudem wurden zehn weitere abgängige Schafe gemeldet. Die Tiroler Landesregierung hat daraufhin am Montag, 22. September, die Abschussverordnung für einen Schadwolf in mehreren Osttiroler Jagdgebieten erlassen. Diese wurde in der Nacht auf Dienstag, 30. September, von der Jägerschaft erfüllt und wird in weiterer Folge aufgehoben.
Das erlegte Tier wird nach Innsbruck an die AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) gebracht und dort untersucht.
Durch das Tiroler Modell der Maßnahmenverordnungen wurden somit im heurigen Jahr bisher 26 Abschussverordnungen für einen Wolf erlassen. Mit der aktuell kundgemachten Verordnung sind davon noch sieben Abschussverordnungen für einen Wolf aufrecht – vier davon im Bezirk Innsbruck-Land, zwei im Tiroler Unterland und eine im Bezirk Lienz. Sechs Abschussverordnungen konnten im heurigen Jahr von der Jägerschaft erfüllt werden.
Text: Redaktion, Foto: AdobeStock


