Schulstartgeld: Stadt Lienz unterstützt Eltern von Erstklässlern
Ausbezahlt werden 150 Euro für jedes schulpflichtige Kind, das im Schuljahr 2026/27 in die 1. Klasse einer der drei Lienzer Volksschulen oder der Sonderschule eingeschult wird. Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in Lienz.
Auch Schülerinnen und Schüler, die infolge eines genehmigten Schulsprengelwechsels eine andere Volksschule besuchen, erhalten die 150 Euro.
Die Förderung wird einkommensabhängig gewährt, was bedeutet, dass die finanzielle Unterstützung nur dann genehmigt wird, wenn das monatliche Netto-Haushaltseinkommen eine bestimmte Beitragsgrenze nicht übersteigt (2 Personen/2.200 Euro, 3 Personen/2.700 Euro, 4 Personen/3.100 Euro, 5 Personen/3.500 Euro, 6 Personen/3.900 Euro, jede weitere Person 400 Euro).
Erziehungsberechtigte eines Lienzer Schulanfängers können ab sofort und bis spätestens 31. Dezember 2026 die 150 Euro in bar gegen Vorlage eines Lichtbildausweises im Bürgerservicebüro im Erdgeschoss der Liebburg abholen.
Das aktuelle monatliche Netto-Haushaltseinkommen ohne Berücksichtigung der Sonderzahlung (13. und 14. Gehalt) muss durch Vorlage der entsprechenden Einkommensunterlagen nachgewiesen werden.
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