Glocknerstraße als UNESCO-Welterbe vorgeschlagen
Zur großen Freude der GROHAG wurde die Großglockner Hochalpenstraße mit 25. Jänner 2016 in die offizielle Vorschlagsliste der Welterbekonvention aufgenommen.
Das Bundeskanzleramt hat die Aufnahme in die Vorschlagsliste beantragt. Nun wurde die Großglockner Hochalpenstraße in die offizielle Vorschlagsliste der Welterbekonvention aufgenommen. Dieser wichtige Schritt auf dem Weg zur Nominierung sowie die offizielle Beschreibung in englischer Sprache sind öffentlich über die Webseite des Welterbezentrums der UNESCO in Paris einsehbar. „Damit steht einer Einreichung der Österreichischen Welterbe-Nominierung unserer Hochalpenstraße zum 1. Februar 2017 (Evaluierung) und einer möglichen Eintragung auf der Welterbeliste im Sommer 2018 nichts mehr im Wege“, freut sich Dr. Johannes Hörl, Vorstandsdirektor der Großglockner Hochalpenstraßen AG (GROHAG).
Blick von der Edelweiß-Spitze – mit 2.571 Metern der höchste Punkt der Straße – auf das obere Nassfeld mit mystischer Wolkenstimmung
Sofern die Bewerbung der Großglockner Hochalpenstraße erfolgreich verläuft, wäre sie die erste Straße, die das UNESCO-Prädikat erhält. Es gibt auf der Liste noch keine Straßen, die wegen ihrer Anlagen des Landschaftserlebens bzw. -erfahrens aufgenommen wurden. Bei den auf der Welterbeliste vorkommenden Straßen handelt es sich entweder um Teile von Stadtensembles, archäologische Stätten oder Handelsrouten – zum Beispiel in Hochgebirgen oder Wüstenregionen. „Diese sind mit der Großglockner Hochalpenstraße im Sinne der Welterbekonvention und dem dort festgelegten Beurteilungsschema nicht vergleichbar“, so Mag. Bernd Paulowitz, Geschäftsführer von insitu World Heritage Consulting, der die GROHAG in Sachen UNESCO-Welterbebewerbung berät.
Text: Raimund Mühlburger, Fotos: grossglockner.at
