Am Bezirkskrankenhaus Lienz gelten ab 30. April neue Besucherregelungen
In Abstimmung mit anderen Tiroler Krankenanstalten tritt mit Samstag, 30. April, auch am Bezirkskrankenhaus Lienz eine neue Besucherregelung in Kraft. Hier alle Details.
SARS-CoV-2 Vorgaben für Besucher*innen und Begleitpersonen:
Für Besucher*innen und Begleitpersonen gilt mit 30.4.2022 die 3-G-Regel (geimpft, genesen,getestet).
Geimpft bedeutet, über einen Grünen Pass zu verfügen.
Als genesen gilt, wer über einen Grünen Pass verfügt.
Als negativ getestet gilt, wer von einer befugten Stelle (ausschließlich Testergebnis mit QR-Code) ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 (= PCR-Test) vorlegt, dessen Abnahme nicht länger als 72 Stunden zurückliegen darf.
Als negativ getestet gilt auch, wer von einer befugten Stelle (ausschließlich Testergebnis mit QR-Code) ein negatives Ergebnis eines Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 vorweist, dessen Abnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen darf.
Antigentests zur Eigenanwendung werden nicht akzeptiert.
Alle Besucher*innen und Begleitpersonen werden nach wie vor in der Triage 1 auf die 3-G-Regel hin kontrolliert. Zur Prüfung des 3-G- Nachweises gehört auch die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises. Eine Gesundheitskontrolle erfolgt nicht mehr. Besucher*innen und Begleitpersonen werden nicht mehr registriert. Alle Besucher*innen und Begleitpersonen müssen sich strikt an die allgemein gültigen Hygienemaßnahmen halten und sind zum durchgehenden Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet.
Pro Patient*in wird pro Tag höchstens 1 Besucher*in für max. 30 Minuten eingelassen. Die Besuchszeiten sind täglich von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr. Angehörige sowie Besucher*innen müssen dies für sich selbst organisieren.
Zusätzlich werden pro Tag höchstens 2 Personen zur Begleitung unterstützungsbedürftiger Patient*innen oder zum Besuch Minderjähriger eingelassen.
Ausnahmen:
– für Besuche von palliativ betreuten und sterbenden Patient*innen oder
– für Besuche von intensivtherapiepflichtigen Patient*innen
Auch in diesen Ausnahme-Fällen gilt die 3-G-Regel in der oben genannten Ausführung.
Externe Dienstleister:
Für externe Dienstleister gilt generell die 3-G-Regel in der oben genannten Ausführung.
SARS-CoV-2 Vorgaben für Patient*innen:
– Die 3-G-Regel gilt für alle in den letzten 48 Stunden symptomfreien Patient*innen, die zu einer ambulanten oder einer konservativen tagesklinischen Behandlung im BKH Lienz aufgenommen werden.
– Für Patient*innen, die zu einer vollstationären oder tagesklinisch operativen/invasiven Behandlung aufgenommen werden, gilt, dass sie einen PCR-Test vorlegen müssen, der nicht älter als 48 Stunden ist.
– Sämtliche Patient*innen, die akut behandelt werden müssen, sind von dieser Regelung ausgenommen.
Maskenpflicht:
Es gilt weiterhin verpflichtend das Tragen einer FFP2-Maske innerhalb des Krankenhauses für alle Besucher*innen, Patient*innen und externen Dienstleister.
Foto: Martin Lugger

