BM Köstinger und LH Platter: „Kein Après Ski wie früher im kommenden Winter!“

Neben der 3G-Regelung für Seilbahnen wird im Après Ski mit der zweiten Phase des aktuellen Stufenplans eine 2G-Regelung eingeführt. Gemeinden können Sperrstunden einschränken.

Für Tourismusministerin Elisabeth Köstinger und den Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz Günther Platter steht fest, dass es in dieser Wintersaison kein Après Ski wie in der Vergangenheit geben wird. Die Bundesregierung hat sich mit den Ländern auf zahlreiche Maßnahmen verständigt, die einen sicheren Wintertourismus gewährleisten sollen. Neben der 3G-Regelung für Seilbahnen wird mit der zweiten Phase des aktuellen Stufenplans im Après Ski eine 2G-Regelung (nur geimpfte und genesene Besucher erhalten Zutritt – Wegfall von Testungen) eingeführt. Damit gelten für Après-Ski-Lokale generell die gleichen Regeln wie für die Nachtgastronomie.

Gleichzeitig wird  als notwendig erachtet, auf regional unterschiedliche Corona-Zahlen eingehen zu können. Da örtliche Gegebenheiten, lokale Besonderheiten und epidemiologische Entwicklungen auf Gemeindeebene besser überblickt werden können, werden die Gemeindekompetenzen hierzu ausgeweitet. Daher wurde ein entsprechender Gesetzesantrag eingebracht, der im Gesundheitsausschuss abgesegnet wurde:

  • Auf Gemeindeebene wird es künftig möglich sein, individuell eine Festlegung von Zeiten für das Betreten von Betriebsstätten – insbesondere Après Ski-Betrieben – vorzunehmen.
  • Zukünftig können BürgermeisterInnen Öffnungs- und Schließzeiten festlegen, inkludiert sind auch „Pausensperrstunden“ (im Sinne von Unterbrechungszeiten, z.B. für das Durchlüften von Räumlichkeiten oder den Umstieg vom Bar- auf den Restaurantbetrieb).
  • Die Erlassung entsprechender Verordnungen durch die Gemeindeebene soll in Absprache mit der Gesundheitsbehörde erfolgen.

„Die Corona-Zahlen entwickeln sich in den einzelnen Bundesländern und Gemeinden sehr unterschiedlich. Das müssen wir im Hinblick auf die Wintersaison berücksichtigen. Wenn in einer Gemeinde verschärfte Maßnahmen notwendig sind, soll das nicht automatisch auch für alle anderen gelten müssen. Daher weiten wir die Kompetenzen auf Gemeindeebene aus“, erklärte Köstinger.

Nach dem Motto „Strenge Regeln, sicherer Winter” seien klare Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Saison geschaffen worden. Sollte es die Corona-Situation erfordern, müssten verschärfte Maßnahmen gesetzt werden, wo sie notwendig sind.

„Um den Auswüchsen beim Après Ski, wie sie da und dort in der Vergangenheit zu beobachten waren, einen Riegel vorzuschieben, erhalten die Gemeinden nun per Gesetz ein Instrument dazu. Die Gemeinden können künftig die Öffnungszeiten des Après Ski-Betriebs individuell regeln. Das ist für eine Wintersaison, in der die Sicherheit von Einheimischen, Gästen und MitarbeiterInnen oberste Priorität hat, unerlässlich“, betonte LH Günther Platter.

 

Text: Redaktion, Foto: AdobeStock/ronstik

06. Oktober 2021 um