TVBO-Neuwahlen: Franz Theurl lässt Kandidatur noch offen

Der TVBO-Obmann hält sich hinsichtlich einer neuerlichen Kandidatur noch bedeckt. Die gerichtlich angeordnete Neuwahl wird erst im Jänner oder Februar 2019 stattfinden.

Zwei Beschwerden – jene des Lienzers Christian Tegischer und die gemeinsame von Andreas Köll, der MFA GmbH und der Marktgemeinde Matrei – haben, wie bereits berichtet, zur Wahlaufhebung durch das Landesverwaltungsgericht in Innsbruck geführt. Am Dienstag, 16.10., nahm nun Franz Theurl erstmals offiziell zu dieser Entwicklung Stellung. „Das Urteil zur Wahlaufhebung hat mich insofern überrascht, da wir unsere Listen, laut schriftlichen Vorgaben und Bestätigungen der Aufsichtsbehörde, ordnungsgemäß eingereicht haben“, so Theurl einleitend. Er verwies darauf, dass nachweislich auch die zuletzt abgehaltenen Wahlen in den Tourismusverbänden St. Anton, Kufstein, Seefeld, Kitzbühel – insgesamt bis dato 20 Wahlen – nach demselben Modus und mit denselben Fristen abgehalten worden seien. Theurl: „Diese haben jedoch ohne Beeinspruchung zwischenzeitlich Rechtskraft erlangt. Interessant ist auch, dass die Fristen gar nicht beeinsprucht wurden, sondern nur die Streichung von der Wahlliste. Es gibt im Urteil auch zur ursprünglichen Beeinspruchung keine nähere Stellungnahme des Landesverwaltungsgerichtes.“

Gerhard Föger, der Leiter der Tourismusabteilung des Landes, habe, so der TVBO-Obmann weiter, ein Tourismusgesetz geschrieben und dieses auch entsprechend interpretiert bzw. bei bisher 20 Wahlgängen entsprechend gehandhabt. Der Landesverfassungsdienst sei der Interpretation von Föger gefolgt. „Der Tag der Tourismuswahl und nicht jener der Vorwahl war die Grundlage für die Auslegung der vierwöchigen Frist.“ Dass nun das Landesverwaltungsgericht zu einer anderen Auslegung dieser Gesetzespassage kam, sei nicht nur für ihn überraschend gewesen, sondern auch für die Tourismusabteilung selbst. Die Tourismusabteilung habe sich in der gesamten Wahlvorbereitung und Umsetzung sehr bemüht, für Osttirol als flächenmäßig größtes Wahlgebiet gute Voraussetzungen zu schaffen. So seien auch die drei Wahlbüros eine Erleichterung für die 4.200 Mitglieder gewesen.

Für ihn, Theurl, aber auch für viele Mitglieder sei die Auslegung der Wahlfristen, die nun zu einer „Lex Osttirol“ geführt habe, „völlig unverständlich“. Aufgrund dieses Urteiles müssten laut Gerhard Föger derzeit mehrere anberaumte Tourismuswahlen in Tirol verschoben bzw. neu ausgeschrieben werden.

Das Datum für die Neuwahl ist derzeit noch nicht bekannt. Man könne aber, wie Franz Theurl verlauten ließ, davon ausgehen, dass dafür – unter Einhaltung aller Fristen – ein Termin Ende Jänner oder im Februar 2019 in Frage komme. „Bis dahin stehen der Vorstand und auch der Aufsichtsrat voll im Amt und in der Verantwortung. Ich werde jedenfalls mit meinen Vorstandskollegen bis zum Zeitpunkt der Neuwahl die Funktionen mit demselben Engagement und Verantwortungsbewusstsein wie bisher ausführen. Derzeit sind wir mit der Budgeterstellung für 2019 beschäftigt, welches im November vom Aufsichtsrat beschlossen werden muss. Die Vollversammlung für 2018 wird voraussichtlich Ende November oder Anfang Dezember stattfinden.“

 

Text: J. Hilgartner, Foto: Martin Lugger

17. Oktober 2018 um