Wohnbauförderung wird im neuen Jahr verbessert

Mit den neuen Förderrichtlinien der Tiroler Wohnbauförderung werden u.a. die Einkommensgrenzen steigen und Vorhaben in verdichteter Bauweise besser gefördert.

Nach dem ersten Maßnahmenpaket 2013/2014 treten mit Jahreswechsel die neuen Förderungsrichtlinien der Tiroler Wohnbauförderung mit erhöhten Förderungen in Kraft. Auch die seit 2013 laufende einkommensunabhängige Sanierungsoffensive wird im neuen Jahr fortgesetzt.

Neben der Erhöhung der Einkommensgrenzen und einer verbesserten Förderung von Projekten in verdichteter Bauweise wird mit 1. Jänner 2015 auch die Errichtung von Eigenheimen besser gefördert. Die Einkommensgrenzen wurden zuletzt vor fünf Jahren erhöht. Für Haushalte mit drei Personen gilt beispielsweise eine neue Einkommensgrenze von 4.850 Euro statt bisher 4.300 Euro.

Die Förderung für Bauten in verdichteter Bauweise wird beispielsweise bei einem Grundverbrauch unter 200  Quadratmetern um 40 Euro pro m² erhöht, bei einem Grundverbrauch zwischen 350 und 400 Quadratmetern um 20 Euro pro m². Für die Errichtung von Eigenheimen gilt ab sofort eine einheitliche Kreditförderung von 37.000 Euro (bisher 35.000 Euro). Zusätzlich wird ein Kinderzuschuss von 2.50o pro Kind gewährt. Die Mietzins- und Annuitätenbeihilfe wird um durchschnittlich 460 Euro pro Jahr angehoben.

„Ziel der Reformen bei der Wohnbauförderung ist es, noch mehr Tirolerinnen und Tiroler als bisher dabei zu unterstützen, persönliche Wohnvorstellungen zu verwirklichen“, betont Wohnbaulandesrat Mag. Johannes Tratter.

Änderungen im Detail hier zum Download

Text: Raimund Mühlburger, Foto: Land Tirol

 

31. Dezember 2014 um