Gemeinderatswahl: Verzeichnisse liegen auf
Die Wählerverzeichnisse zur Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl am 28. Februar liegen von 5. bis 12. Jänner 2016 in den Gemeinden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen, die am 28. Februar 2016 stattfinden, müssen die Gemeinden die Wahlberechtigten erfassen und in Wählerverzeichnisse eintragen. Diese Wählerverzeichnisse liegen laut Mag. Johannes Tratter, dem für die Gemeinden zuständigen Landesrat, vom 5. bis 12. Jänner in einem allgemein zugänglichen Amtsraum jeder Gemeinde auf. Innerhalb dieser Frist kann man in die Wählerverzeichnisse Einsicht nehmen und überprüfen, ob man eingetragen und wahlberechtigt ist. Unrichtige bzw. fehlende Eintragungen können im Rahmen eines Berichtigungsverfahrens korrigiert werden.
Text: Redaktion, Foto: Brunner Images


