Landtagswahl-Termin für 25. Februar 2018 festgesetzt

Neu ist bei der anstehenden Tiroler Landtagswahl unter anderem, dass die Briefwahlstimmen von den Gemeinden bereits am Wahltag ausgezählt werden müssen.

Die Tiroler Landesregierung hat gestern die Ausschreibung der Wahl zum Tiroler Landtag auf Sonntag, 25. Februar 2018, beschlossen. Wahlberechtigt sind alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und ihren Hauptwohnsitz in Tirol haben oder vor der Verlegung in das Ausland hatten, für die Dauer ihres Aufenthaltes im Ausland, längstens aber für zehn Jahre („AuslandstirolerInnen“). Diese können ihr Wahlrecht nur ausüben, wenn sie rechtzeitig einen Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz für Wahlberechtigte im Ausland bei ihrer seinerzeitigen Heimatgemeinde stellen oder gestellt haben.

Bei der Landtagswahl kommt ein runderneuertes Wahlrecht zur Anwendung. Wesentlichste Neuerung ist, dass die Briefwahlstimmen bereits am Wahltag von den Gemeinden ausgezählt werden. Am Abend des 25. Februar 2018 wird also bereits ein vorläufiges Endergebnis inklusive Briefwahl vorliegen. Neu ist auch die Möglichkeit der Bestellung so genannter „neutraler BeisitzerInnen“ in die Wahlbehörden auf Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene, sofern im Landtag vertretene Wählergruppen nicht fristgerecht oder nicht vollständig BeisitzerInnen und ErsatzbeisitzerInnen vorschlagen sollten.

Darüber hinaus enthält die vom Tiroler Landtag im Juli 2017 beschlossene neue Landtagswahlordnung zahlreiche weitere Klarstellungen – wie etwa zu den Aufgaben der WahlleiterInnen oder hinsichtlich Regelungen über die Anwesenheit im Wahllokal. So ist z.B. ausdrücklich gesetzlich klargestellt, dass von WählerInnen mitgebrachte Kleinkinder in das Wahllokal eingelassen werden dürfen. Weiters werden die Entschädigungen erhöht, die den Gemeinden für die Durchführung der Wahl und den Wählergruppen für die Tätigkeit der von ihnen entsandten Beisitzer zustehen.

Das Wahlverfahren beginnt mit der Kundmachung der Wahlausschreibung im Landesgesetzblatt am 27. November 2017. Anträge auf Ausstellung einer Wahlkarte können bereits ab diesem Zeitpunkt bei der jeweiligen Gemeinde beantragt werden. Die Ausstellung der Wahlkarten wird Anfang Februar beginnen.

Text: Redaktion, Foto: Ralf Rolecek

22. November 2017 um