Verordnung des geplanten Naturschutzgebietes online

Der Begutachtungsentwurf der Tiroler Landesregierung zum geplanten Naturschutzgebiet in Osttirol ist auf der Homepage des Landes Tirol einsehbar.

Der Begutachtungsentwurf jener Verordnung, mit dem die Tiroler Landesregierung das Naturschutzgebiet „Osttiroler Gletscherflüsse Isel, Schwarzach und Kalserbach“ Realität werden lassen will, und die in den Gemeinden und bei der Bevölkerung des hinteren Iseltales auf heftigen Widerstand stößt, ist auf den Bürgerservice-Seiten der Homepage des Landes Tirol in Form verschiedener Materialien als Download verfügbar.

Bezirkshauptfrau Dr. Olga Reisner lässt dazu heute in einer Aussendung mitteilen, dass der von der Tiroler Landesregierung beschlossene Entwurf noch …„keine Unterschutzstellung, sondern vielmehr die Möglichkeit zur Stellungnahme für die Bevölkerung, Betroffenen usw.“ bedeute. Das Gesetz kenne verschiedene Formen von Schutzgebieten, eine davon sei das Naturschutzgebiet. Jedermann/jede Frau könne zum Begutachtungsentwurf Stellung nehmen, z. B. was Unrichtigkeiten im Kataster, fehlende Darstellungen etc. betreffe. Dem kundgemachten Entwurf seien „Verbote“ zu entnehmen. Diese seien, so die BH Lienz, eigentlich als „Bewilligungspflichten für neue Vorhaben“ zu sehen. Die Zuständigkeit zur Erteilung von sogenannten „Ausnahmegenehmigungen“ mittels Bescheid liege zumeist bei der BH Lienz.

Text: Redaktion, Foto: Osttirol heute

16. März 2015 um