Bezirksgericht: Parteienverkehr wird weitgehend eingeschränkt

Um das Corona-Virus weiter einzudämmen, reduziert das Bezirksgericht Lienz die direkten persönlichen Kontakte zu Parteien und Verfahrensbeteiligten auf ein Minimum.

Das Bezirksgericht Lienz bleibt zwar zur Wahrung der elementaren Verfahrens- und Parteienrechte geöffnet und zugänglich, doch wird vorerst bis 13.4.2020 der persönliche Parteienverkehr weitgehend eingeschränkt. Dies geht aus einer Aussendung von Gerichtsvorsteherin Mag. Irene Mayr-Brunner hervor. Der persönliche Parteienverkehr ist nur nach telefonischer oder elektronischer Voranmeldung und nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Wahrung von Parteienrechten (z.B. Akteneinsicht, fristgebundene Anträge und sonstige Eingaben, einstweilige Verfügungen) möglich.

Der bislang jeden Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr abgehaltene Amtstag/Sprechtag entfällt bzw. wird telefonisch abgewickelt. Personen, welche bereits Termine für die kommenden Amtstage erhalten haben, werden hiermit darauf aufmerksam gemacht, dass diese Termine entfallen. Sie können jedoch zur vereinbarten Zeit telefonisch oder via E-Mail Auskunft erhalten.

„Die Bevölkerung wird um Verständnis gebeten, wenn nicht unaufschiebbare Verhandlungen des Bezirksgerichtes Lienz in Straf- und Zivilsachen abberaumt bzw. auf einen späteren Termin verlegt werden. Momentan ist leider jeder Verhandlungsteilnehmer als potentieller Infektionsmultiplikator anzusehen, sodass die Durchführung von Verhandlungen dem von der Regierung klar erklärten Ziel, Ansteckungen soweit als möglich zu bremsen, zuwiderlaufen würde. Der Nachteil einer geringen Verfahrensverzögerung für die Parteien muss hinter dem öffentlichen Interesse, die COVID 19-Ausbreitung einzudämmen, zurückstehen“, so Mag. Irene Mayr-Brunner.

Bezirksgericht Lienz, Hauptplatz 5, 9900 Lienz
Tel.: +43 (0)5 76014 3468, Fax: +43 (0)5 76014 3468 99

 

Text: Redaktion, Symbolfoto: Osttirol heute

16. März 2020 um