Persönliches Budget für Menschen mit Behinderung
Die Politik betont anlässlich des Tages der Menschen mit Behinderungen das persönliche Budget als wichtig für ein selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe.
„Ein persönliches Budget ermöglicht Menschen mit Behinderungen selbst zu bestimmen, welche Leistungen und Unterstützungen sie in welcher Weise in Anspruch nehmen wollen“, betont Soziallandesrätin Dr. Christine Baur anlässlich des Tages der Menschen mit Behinderungen, der weltweit am 3. Dezember begangen wird. Diesen riefen die Vereinten Nationen aus, um das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Probleme von Menschen mit Behinderungen zu schärfen und deren Wünsche, Rechte und Wohlergehen zu fördern.
In der Präambel der von Österreich 2008 ratifizierten UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen ist die Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, festgeschrieben. Den Mitgliedern des Tiroler Monitoringausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist in dieser Hinsicht das persönliche Budget ein wichtiges Anliegen. „In Tirol gibt es für Menschen mit Behinderungen eine große Vielfalt an Unterstützungsleistungen, die als Sachleistungen angeboten werden. Die Betroffenen fordern anstelle der Sachleistungen eine Direktzahlung, um über ihre Unterstützung selbstbestimmt verfügen zu können“, erklärt dazu die Vorsitzende des Monitoringausschusses und Antidiskriminierungsbeauftragte Mag. Isolde Kafka. Die Frauen und Männer mit Behinderungen könnten damit beispielsweise Dienstleistungen – wie persönliche Assistenz oder mobile Begleitung – einkaufen oder selbst AssistentInnen für sich anstellen.
„In Deutschland gibt es seit 2008 für Menschen mit Behinderungen einen Rechtsanspruch für persönliches Budget“, berichtete Prof. Dr. Gudrun Wansing bei der jüngsten Sitzung des Tiroler Monitoringausschusses. Derzeit entwerfe eine Arbeitsgruppe ein Konzept für ein Pilotprojekt zum persönlichen Budget, informierte die Soziallandesrätin. Über einen Zeitraum von rund eineinhalb Jahren soll eine betroffene Personengruppe ihre Unterstützungsleistungen selbst einkaufen und einen Nachweis darüber erbringen, dass sie das Geld nur für ihren behinderungsbedingten Unterstützungsbedarf verwenden.
Text: Raimund Mühlburger, Foto: Land Tirol/Sax


