Neues Jagdgesetz tritt mit 1. Oktober in Kraft
Ziel sei laut LH-Stv. ÖR Josef Geisler die Erreichung eines dem Lebensraum angepassten Wildstandes durch die Verbesserung der Abschussplanung.
„Nur ein gesunder, artenreichen und widerstandsfähiger Wald kann unseren Lebensraum wirksam vor Naturgefahren schützen und auch seine wirtschaftlichen und ökologischen Funktionen erfüllen. Deshalb gehen in Tirol Jagd und Forst einen gemeinsamen Weg“, so Forstreferent Josef Geisler zur Novelle des Jagdgesetzes, die mit 1. Oktober 2015 in Kraft tritt. Basis für die Zusammenarbeit seien objektive Grundlagen, klare gesetzliche Regelungen und der Dialog von Behörde, JägerInnen, WaldeigentümerInnen und SportlerInnen.
Die Entwicklung der Jungwaldbestände werde bei der Abschussplanung berücksichtigt, jeweils im Frühjahr werden festgelegte Flächen vom Gemeindewaldaufseher gemeinsam mit dem Jagdausübungsberechtigten und den GrundeigentümerInnen begangen. Eine wesentliche Änderung ist auch die jährliche Jagdjahrvorbesprechung im Vorfeld der Abschussplanung.
LH-Stv. ÖR Josef Geisler: „Dort wo es zu Nutzungskonflikten kommen kann, wollen wir durch Lenkungsmaßnahmen und bedarfsgerechte Angebote – wie etwa ausgewiesene Singletrail-Strecken oder markierte Aufstiegsrouten für SkitourengeherInnen – ein Miteinander ermöglichen.“
Regelungen gibt es künftig auch für die Wildfütterung. Weil Zahl und Standort von Fütterungsanlagen Einfluss auf die Entwicklung des Jungwaldes haben, gibt es in diesem Bereich Regelungen, die Verbiss-, Schäl- und Fegeschäden vermeiden sollen. Bei der Verbesserung des Waldzustandes werden auch alle Erholungssuchenden miteinbezogen. „Wenn alle ihren Platz haben, ist auch Platz für alle“, so Geisler. Mit dem Programm „Bergwelt Tirol – Miteinander erleben“ soll ein konfliktfreies Miteinander im Wald ermöglicht werden.
Text: Raimund Mühlburger, Fotos: Osttirol heute/David Hotzler, Land Tirol


