Damit aus der Gesundheitskrise keine soziale Krise wird
Neue Richtlinien in der Tiroler Mindestsicherung sehen Sonderzahlungen für Familien vor. Tirols Soziallandesrätin Gabriele Fischer informiert.
„Die Gefahr, von Armut betroffen zu sein, ist so groß wie schon lange nicht mehr“, meint Soziallandesrätin Gabriele Fischer. Bereits vor der Pandemie stellten, so die Landespolitikerin mit Wurzeln in Osttirol, hohe Wohnkosten und hohe Lebenshaltungskosten in Tirol große Herausforderungen in der Armutsprävention dar. Nun seien insbesondere Familien mit zusätzlichen Belastungen konfrontiert. „Nicht wenige sind in Kurzarbeit oder mussten einen Jobverlust hinnehmen. Dies trifft Personen, die an der Armutsschwelle leben, besonders hart. Schon kleine Veränderungen haben gravierende Auswirkungen“, ist Fischer überzeugt, denn: „Das Virus verstärkt die Ungleichheit in der Gesellschaft – dem müssen wir entgegensteuern!“

Die Richtlinien der Tiroler Mindestsicherung wurden deshalb den veränderten Rahmenbedingungen angepasst und die Hilfen zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände ausgebaut. „Die Zuschussleistungen im Falle von offenen Mietrückständen bei drohender Delogierung oder für die Nachzahlung von Betriebs- und Heizkosten sowie andere Wohnungsabgaben wurden erweitert und erhöht. Der bisherige Leistungskatalog umfasst nun auch eine Zuschussleistung für Nachzahlungen offener Stromkosten“, berichtet Fischer.
Außerdem soll – zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände – im September und Dezember 2020 den Mindestsicherungsbezieherinnen und -beziehern mit minderjährigen Kindern ein einmaliger Zuschuss von 50 Euro pro Kind gewährt und damit gezielt armutsbetroffene Kinder unterstützt werden. Vor allem zum Schulstart und vor Weihnachten soll der Bonus eine zusätzliche finanzielle Unterstützung in schwierigen Zeiten sichern.
Weitere Infos unter www.mindestsicherungtirol.at oder www.werhilftwie-tirol.at
Text: Redaktion, Fotos: AdobeStock/Halfpoint, Land Tirol/Berger