Landtagswahl am 28. April – Infos zu Wahlkarten
Anträge auf Ausstellung einer Wahlkarte für die Tiroler Landtagswahl können bis 24. April schriftlich und bis 26. April, 12.00 Uhr, mündlich gestellt werden.Jede(r) Wahlberechtigte, der am Wahltag 28. April 2013 voraussichtlich nicht vor der Wahlbehörde am Ort der Eintragung in das Wählerverzeichnis seine Stimme abgeben kann, hat die Möglichkeit, die Ausstellung einer Wahlkarte im jeweiligen Gemeindeamt zu beantragen. Schriftliche Anträge können bis spätestens Mittwoch, 24. April, gestellt werden, mündlich kann man die Ausstellung einer Wahlkarte bis Freitag, 26. April, 12.00 Uhr, beantragen. Beim mündlichen Antrag ist die Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. Schriftlichen Anträgen ist die Ablichtung eines Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde beizulegen. Im Fall von elektronischen Anträgen genügt eine qualifizierte elektronische Signatur. Die Frist bis zum 26. April, 12.00 Uhr, gilt auch für schriftliche Anträge, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine bevollmächtigte Person möglich ist.
Wird im Antrag wegen Bettlägerigkeit oder sonstiger eingeschränkter Mobilität der Besuch einer fliegenden Wahlkommission gewünscht, so ist die genaue Angabe des Aufenthaltsortes am Wahltag anzugeben und eine ärztliche Bestätigung beizubringen. Vom Nachweis des Hinderungsgrundes durch einen Arzt kann die Gemeinde auch absehen.
Text: Raimund Mühlburger, Foto: Land Tirol/Wett