Landesverwaltungsgericht nimmt Arbeit auf

Das Landesverwaltungsgericht Tirol nimmt mit Mittwoch, 1. Jänner 2014, seine Arbeit auf.  Das neue Gericht löst den Unabhängigen Verwaltungssenat ab.

Mit der Einrichtung des Landesverwaltungsgerichtes gibt es mit dem neuen Jahr auch eine einheitliche Rechtsschutzinstanz. Der verwaltungsinterne Instanzenzug wird abgeschafft, unabhängige RichterInnen entscheiden über Beschwerden bezüglich Bescheiden und Maßnahmen der Behörde. „Damit werden die Verwaltungsbehörden erste und letzte Instanz. Über alle Beschwerden gegen Entscheidungen der Verwaltungsbehörde befindet nunmehr das Verwaltungsgericht“, erklärt Landesamtsdirektor Dr. Josef Liener.

Dr. Christoph Purtscher, Präsident des Landesverwaltungsgerichtes

Dr. Christoph Purtscher, Präsident des Landesverwaltungsgerichtes

Das Landesverwaltungsgericht ersetzt somit die bisherigen Berufungsbehörden. Pro Jahr werden von der Tiroler Landesverwaltung rund 100 000 Entscheidungen – inklusive Anonym- und Strafverfügungen – erlassen. Durchschnittlich waren bisher pro Jahr an die tausend Berufungsentscheidungen zu fällen. „Ich erwarte mir von der Abschaffung der verwaltungsinternen Instanzenzüge auch eine Verfahrensbeschleunigung“, so der Präsident des Landesverwaltungsgerichtes, Dr. Christoph Purtscher.

Zusätzlich zum bisherigen Arbeitsanfall beim Unabhängigen Verwaltungssenat mit 3 600 bis 3 800 Akten pro Jahr rechnet er mit mindestens tausend teilweise sehr komplexen Verfahren. „Die große Unbekannte sind die Bauverfahren, für die das Landesverwaltungsgericht ab 2014 ebenfalls zuständig ist“, so Purtscher.

Bisher hat man gegen einen Bescheid einer Verwaltungsbehörde Berufung erhoben, künftig kann Beschwerde gegen eine Entscheidung eingelegt werden. Dafür hat man statt bisher zwei Wochen nunmehr vier Wochen Zeit für seine Beschwerde. „Zu beachten ist, dass die Beschwerde gegen einen Bescheid generell bei der Verwaltungsbehörde und nicht beim Verwaltungsgericht einzubringen ist, auch wenn diese die zentrale Rechtsschutzinstanz bildet“, informiert der Präsident.

Die Einführung der Landesverwaltungsgerichtsbarkeit ist gleichzeitig eine große Verwaltungsreform, der Stellenplan wird aufgrund der wegfallenden Aufgaben reduziert. Die Landesverwaltungsgerichtsbarkeit wird mit 1. Jänner 2014 in allen Bundesländern eingeführt. Auf Bundesebene werden zusätzlich noch ein Bundesverwaltungs- und ein Bundesfinanzgericht geschaffen.

Text: Raimund Mühlburger, Fotos: Land Tirol/Die Fotografen

01. Januar 2014 um