Agrargemeinschaften: Kuenz spricht von „neuer Ära“
Die Novelle zum Flurverfassungslandesgesetz wurde am Mittwoch, 14. Mai 2014, von ÖVP und Grünen im Tiroler Landtag beschlossen. LA Hermann Kuenz war Hauptverhandler.
Dass die Oppositionsparteien im Tiroler Landtag der Novelle zum Tiroler Flurverfassungslandesgesetz (TFLG) nicht ihre Zustimmung gaben, bezeichnete der Osttiroler Landtagsabgeordnete DI Hermann Kuenz (ÖVP) bei einem Pressegespräch am Freitagvormittag als schade. Bei der Landtagssitzung zwei Tage zuvor sprach er als Hauptredner von der Quadratur des Kreises, die man mit der Novelle zum Agrargesetz annähernd geschafft habe. „Die Ansprüche der Gemeinden bei Gemeindeguts-Agrargemeinschaften wurden nun klargestellt. Wichtig ist, dass die Gemeinden Anspruch auf die Substanz und die Funktionäre der Agrargemeinschaft in Bezug auf die nicht landwirtschaftlichen Erträge keine Blockademöglichkeit mehr haben“, erklärte Kuenz. Mit der Novelle sei nach intensiven Verhandlungen – Hermann Kuenz war Hauptverhandler – ein Ausgleich der Interessen erreicht worden.
„Die Verhandlungen waren sehr intensiv. Mit der Novelle zum Flurverfassungslandesgesetz schaffen wir viele Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort.“
Entscheidende Bedeutung komme in Zukunft dem Substanzverwalter zu. Er könne auch grundbücherliche Verträge unterzeichnen, und die Gemeinde habe somit Zugriff auf die Grundstücke von Gemeindeguts-Agrargemeinschaften. Der Gemeinderat sei verpflichtet, einen Substanzverwalter aus den eigenen Reihen zu wählen. „Wenn sich kein Gemeinderat findet, der die Funktion übernimmt, ist automatisch der Bürgermeister Substanzverwalter“, so Kuenz. Der Substanzverwalter dürfe zwar Mitglied, nicht aber Funktionär der betreffenden Agrargemeinschaft sein.
Die Novelle zum TFLG wird in wenigen Wochen rechtswirksam (die Begutachtung erfolgte vor der Beschlussfassung). „Im besten Falle dauert das vier Wochen“, so Kuenz. Die nächsten Schritte seien, dass die Bürgermeister, die Gemeinderäte und die Funktionäre umfassend über das neue Gesetz informiert und geschult werden. „Die Gesetzesnovelle ist ein Signal des Friedens. Die Streitmöglichkeiten sind in Zukunft sehr begrenzt und können sich nur mehr in Zusammenhang mit Nutzungsrechten ergeben“, betonte der Landtagsabgeordnete abschließend.
Text und Fotos: Raimund Mühlburger

