Kuenz: „Agrarlösung hat großes Friedenspotenzial!“
Die Novelle zum Flurverfassungsgesetz sei auf Zusammenarbeit von Gemeinden und Agrargemeinschaften ausgelegt, betonte LA DI Hermann Kuenz bei einem Pressegespräch.
Nach intensiven Verhandlungen wurde am Donnerstag, 1. April 2014, das Tiroler Flurverfassungslandesgesetz als Vorlage von der Tiroler Landesregierung beschlossen und wird bei der Landtagssitzung am 14. und 15. Mai 2014 dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt. „Es wurden nun rechtlich klare Verhältnisse geschaffen. Mir ist wichtig, dass auch die Leistungen der Agrargemeinschaften in Bezug auf die Bewirtschaftung der betroffenen Flächen anerkennt werden. Der von der Gemeinde bestellte Substanzverwalter hat bei atypischen Gemeindegutsagrargemeinschaften in Zukunft umfassende Rechte, was die nichtlandwirtschaftliche Nutzung betrifft. Er kann beispielsweise auch Verträge für die Agrargemeinschaft unterschreiben“, so der stv. Klubobmann der Tiroler Volkspartei, LA DI Hermann Kuenz.
Der Substanzverwalter werde vom Gemeinderat bestellt und könne – müsse aber nicht – der Bürgermeister sein, erklärte Kuenz. Rund 2 000 Agrargemeinschaften gäbe es in Tirol, für ca. 250 davon sei die Eigenschaft als Gemeindegutsagrargemeinschaft festgestellt worden. „In Osttirol gibt es 400 bäuerliche Gemeinschaften, 50 davon sind als Gemeindegutsagrargemeinschaften festgestellt“, so Kuenz. „Wichtig ist mir auch, dass alle Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes mit dieser neuen Regelung umgesetzt werden und dass für die Historie eine verfassungsrechtlich konforme Lösung geschaffen wurde. Außerdem wird großer Gestaltungsspielraum für die Gemeinden ermöglicht“, betonte der Landtagsabgeordnete.
Mit dem Bewirtschaftungsübereinkommen können Gemeinden und Agrargemeinschaften selbst über die zukünftige Zusammenarbeit entscheiden. „Viele Bürgermeister und Gemeinderäte wollen die Arbeit auf den Almen und in den Wäldern weiterhin in den Händen erfahrener Funktionäre wissen. Mit den neuen Spielregeln kommen die Gemeinden zu ihrem Recht, und die bäuerliche Bewirtschaftung sowie die sonstige Nutzung der Flächen sind sichergestellt“, so Kuenz. Er betonte, dass rund 98% der betroffenen Parzellen Alm- und Waldflächen sowie unproduktives Gebiet sind. „In Osttirol sind rund zwei Drittel der Gemeinden mit einer oder mehreren Gemeindegutsagrargemeinschaften von den neuen Regelungen betroffen. Die Agrargemeinschaften in Osttirol haben kaum besondere nichtlandwirtschaftliche Einnahmen. Es gibt daher bei uns nur wenige Konflikte. Ich sehe ganz im Gegenteil ein großes Friedenspotenzial“, so Kuenz abschließend.
Text und Foto: Raimund Mühlburger

