Hubschrauberkosten: Lösung für offene Fälle gefunden
Einen gerade für finanzschwache Gemeinden wichtigen Verhandlungserfolg konnten LH.-Stv. Anton Steixner und LR Johannes Tratter beim Lebensministerium in Wien erzielen.
So müssen die Gemeinden künftig im Falle eines Waldbrandes die Kosten für einen notwendigen Löscheinsatz mit Hubschraubern nicht mehr vorfinanzieren. Die Rechnung geht nun direkt an den Bund. „Für die Zukunft ist vorgesorgt. Dem Land Tirol war es aber auch ein Anliegen, für die Fälle der Vergangenheit eine akzeptable Lösung zu finden. Für Kals, St. Jakob im Defereggen und Innervillgraten ist dies jedenfalls gelungen“, freut sich LH.-Stv. Steixner. Insgesamt geht es in den drei Gemeinden um einen Betrag von 330.000 Euro. Die Gemeinde Kals ist seit dem Waldbrand im April 2010 mit 190.000 Euro belastet. St. Jakob i. D. kämpft seit letztem Jahr mit einer Belastung von 130.000 Euro.
Drittellösung Land-Gemeinde-Versicherung
In Kals und St. Jakob übernehmen nunmehr das Land Tirol über den Gemeindeausgleichsfonds, die Tiroler Versicherung und die Gemeinde je ein Drittel der nach Abzug des Bundesbeitrages verbleibenden Kosten. In Innervillgraten, wo es nach einem Waldbrand im April 2011 um 9.000 Euro geht, teilen sich Land und Gemeinde die Kosten 50:50. „Die volle Kostenübernahme wäre für die betroffenen Gemeinden eine unzumutbare Belastung gewesen“, sieht LR Johannes Tratter in der nunmehrigen Vereinbarung einen tragfähigen Kompromiss.
Freuen sich über die tragfähige Lösung: von links: LR Johannes Tratter, LH.-Stv. Anton Steixner, Bgm. Josef Lusser/Innervillgraten, Vorstandsdirektor Walter Schieferer/Tiroler Versicherung, Christian Schwaninger/Landesabteilung Waldschutz, Bgm. Klaus Unterweger/Kals.
Rechnung direkt an Bund
650.000 Euro für private Hubschrauber im Löscheinsatz und Materialkosten fielen allein in den vergangenen drei Jahren in Tirol an. Bis Mai dieses Jahres mussten die Gemeinden die Kosten für den Einsatz privater Hubschrauber vorfinanzieren. Oft dauerte es Jahre, bis der Bund Kosten rückerstattete, Versicherungsleistungen ausgezahlt wurden oder ein allfälliger Verursacher zur Verantwortung gezogen werden konnte. Ist für die Bekämpfung eines Waldbrandes nunmehr Hubschrauberunterstützung notwendig, muss diese von der Gemeinde über die Landeswarnzentrale angefordert werden. Spätestens acht Wochen nach dem Einsatz muss das beauftragte Hubschrauberunternehmen bei der Gemeinde einen Antrag auf Entschädigung einbringen. Die Gemeinde prüft die Richtigkeit und übermittelt die Rechnung über die zuständige Bezirksforstinspektion an das Lebensministerium.
Text: Redaktion, Fotos: Brunner Images, Land Tirol/Schwarz

