Härtefallfonds: NR Gerald Hauser fordert Gleichberechtigung für Privatvermieter
Auch private Vermieter von Ferienwohnungen im häuslichen Zu- und Nebenerwerb mit max. 10 Betten sollen aus dem Härtefallfonds entschädigt werden, fordert der FPÖ-Politiker.
Dass die privaten Vermieter von Ferienwohnung noch immer nicht aus dem Corona-Härtefallfonds entschädigt werden, stößt dem Osttiroler Nationalrats-Abgeordneten Gerald Hauser sauer auf. „Die privaten Vermieter von Zimmern werden analog zu Urlaub am Bauernhof inzwischen aus dem Härtefallfonds entschädigt. Ich fordere die gleiche Behandlung für die Vermieter von Ferienwohnungen. Am 27. Mai habe ich im Rahmen der Budgetsitzung einen diesbezüglichen Antrag im Nationalrat eingebracht. Nur die SPÖ hat unserem Antrag zugestimmt“, erläutert Hauser.
„Bereits am 27. März hat Landwirtschafts- und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer alle Vermieter im Rahmen von Urlaub am Bauernhof informiert, dass es Entschädigungen aus dem Härtefallfonds für Land- und Forstwirtschaft gibt. Wir haben interveniert, und inzwischen haben auch Vermieter von Privatzimmern im Rahmen des häuslichen Zu- und Nebenerwerb mit maximal zehn Betten Anspruch auf Förderung. Vermieter von Ferienwohnungen haben weiter keinen Anspruch. Um diese Ungleichbehandlung zu ändern, bringen wir am 10. Juni im Tourismusausschuss einen Entschließungsantrag ein“, so der freiheitliche Tourismussprecher.
„Bereits am 29. April habe ich Bundesministerin Elisabeth Köstinger im Rahmen einer Videokonferenz auf die Ungleichbehandlung hingewiesen, und es gab auch zahlreiche Interventionen von Betroffenen. Anspruchsberechtigt sind aber nach wie vor nur private Vermieter von Zimmern mit Frühstück bis maximal zehn Betten. Der Großteil der Privatvermieter – etwas 80% – vermieten aber Ferienwohnungen. Die Privatvermieter erzielen in Tirol etwa 12 Millionen der 50 Millionen jährlichen Nächtigungen und sind zu einem überwiegenden Teil Frauen. Sie haben ihren Arbeitsplatz zu Hause und leisten mit der Kindererziehung und ähnlichem auch einen wichtigen gesellschaftspolitischen Beitrag“, betont Gerald Hauser.
Der Entschließungsantrag im Wortlaut:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend jene Schritte zu setzen, die sicherstellen, dass auch die privaten Vermieter von Ferienwohnungen im Rahmen des häuslichen Zu- und Nebenerwerbs mit maximal zehn Betten in den Kreis der Anspruchsberechtigten aus dem Härtefallfonds aufgenommen werden, und dass die Bemesssungsgrundlage für die Berechnung der Höhe der Förderung sowohl für Vermieter im Rahmen des häuslichen Zu- und Nebenerwerbs mit maximal zehn Betten als auch für Vermieter im Rahmen des „Urlaubs am Bauernhof“ vereinheitlicht wird und damit derzeit bestehende Benachteiligungen beseitigt werden.
Text: Redaktion, Foto: Osttirol heute/Mühlburger