Grenzöffnungen: Bei Einreise in Nachbarländer wird weiter kontrolliert
Nicht mehr kontrolliert wird lediglich bei der Einreise nach Österreich. Bei der Ausreise sind die jeweiligen Bestimmungen des Nachbarlandes – z.B. Deutschland – zu beachten.
Die österreichische Bundesregierung hat mit Donnerstag, 4. Juni, wieder die vollständige Reisefreiheit zu den Nachbarländern hergestellt. Einzige Ausnahme ist die Grenze zu Italien. Das bedeutet, dass die Grenz- und Gesundheitskontrollen gegenüber Deutschland, Liechtenstein, der Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn eingestellt werden. Quarantänebestimmungen gehören ebenfalls der Vergangenheit an.
Aber Achtung: Diese Regelung gilt nur bei der Einreise nach Österreich. Aber was passiert, wenn man ausreisen will? „Bei einer Ausreise aus Österreich sind die jeweiligen Bestimmungen des Nachbarlandes weiter zu beachten. In diesem Zusammenhang darf darauf hingewiesen werden, dass die deutschen und Schweizer Behörden ihre fremdenpolizeilichen und gesundheitsbehördlichen Grenzkontrollen bei der Einreise derzeit noch aufrechterhalten“, teilt dazu die Landespolizeidirektion Tirol in einer Aussendung mit.
Die Situation an den Grenzen zu Italien – also auch in Sillian/Arnbach – bleibt unverändert. Bei der Einreise nach Tirol werden dort weiter Kontrollen durchgeführt. Kommende Woche soll es laut Außenminister Alexander Schallenberg dazu eine Evaluierung geben. „Der Tiroler Standpunkt und auch jener der Landeshauptleute der Euregio ist klar: Wenn es die Gesundheitssituation zulässt, sollte die Grenze zu Italien so rasch wie möglich geöffnet werden. Wir sind zuversichtlich, dass ab 15. Juni zumindest die Grenzen zu Südtirol und damit auch zum Trentino aufgehen. Natürlich muss man die Lage in der besonders betroffenen Region Lombardei weiterhin genau beobachten. Es gibt auch die Möglichkeit, dass einzelne Regionen von der Grenzöffnung noch nicht umfasst sind“, sagt der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter dazu.
Text: Redaktion, Foto: Osttirol heute