Gemeinderatswahl: Wahlkarten können bis 25. Februar beantragt werden
Bei Ortsabwesenheit, Krankheit oder Quarantäne ist auch Wählen mittels Wahlkarte möglich. In jeder Gemeinde ist auch eine fliegende Wahlkommission unterwegs.
In 274 Tiroler Gemeinden finden am 27. Februar Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen statt. Nur in Innsbruck, Matrei am Brenner und Wängle wurde dieser Urnengang schon durchgeführt bzw. erfolgt zu einem späteren Termin.
Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder auch ein positives Corona-Testergebnis und eine damit einhergehende behördliche Quarantäne – wer am Wahltag aus bestimmten Gründen das Wahllokal nicht aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, vorab eine Wahlkarte zu beantragen.
Die Wahlkarten können Wahlberechtigte in ihrer Wohnortgemeinde schriftlich (auch per E-Mail möglich) bis Mittwoch, 23. Februar, oder mündlich bis Freitag, 25. Februar, 14.00 Uhr, beantragen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Nach der Beantragung werden die Wahlkarten samt Wahlkuvert und Stimmzettel ab Mitte Februar von der Post zugestellt, da erst kurz zuvor die Wahlbehörde die endgültige Prüfung der Wahlvorschläge vornimmt. Zudem ist auch eine persönliche Abholung in der Gemeinde möglich – entweder von der/dem AntragstellerIn selbst oder von einer bevollmächtigten Person. Die zugesandten Stimmzettel sind persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst auszufüllen, in das Wahlkuvert zu stecken und dieses wiederum in die Wahlkarte zu legen. Anschließend muss die Wahlkarte gut verschlossen und auf der Rückseite des Kuverts unterschrieben werden.
Die Abgabe der ausgefüllten und unterschriebenen Wahlkarte kann bis Freitag, 25. Februar, 14.00 Uhr, während der Amtsstunden in der eigenen Gemeinde erfolgen. Zudem kann die Wahlkarte auch per Post an die Gemeinde übermittelt werden: Die Empfängeradresse ist bereits aufgedruckt, das Porto zahlt die Gemeinde. Postalisch muss die Wahlkarte bis Freitag, 25. Februar, in der Gemeinde eintreffen. Schließlich kann die Wahlkarte auch am Wahlsonntag, 27. Februar, im zuständigen Wahllokal abgegeben werden – entweder von einer beauftragten Person oder, sollte man es doch schaffen, von einem selbst.
Sobald eine Wahlkarte beantragt wurde, ist ein gewöhnlicher Urnengang am Wahlsonntag jedoch nicht mehr möglich. Nach Beantragung der Wahlkarte kann beim Besuch des Wahllokals also nur die Wahlkarte abgegeben werden.
Fliegende Wahlkommission
Für Personen, die aus Alters-, Krankheits- oder ähnlichen Gründen oder auch wegen einer behördlichen Absonderung aufgrund einer Coronainfektion am Wahltag nicht selbst in das Wahllokal gehen können, gibt es in jeder Gemeinde zudem eine Sonderwahlbehörde, die sogenannte fliegende Wahlkommission. Diese kommt direkt in das Haus. Ein Antrag für die Sonderwahlbehörde muss schriftlich oder mündlich bis spätestens Freitag, 25. Februar, 14.00 Uhr, in der Gemeinde erfolgen.
Text: Redaktion, Foto: Fotolia/brianjackson