Flugrettung bei med. Notfällen vertraglich geregelt

Wird bei einem medizinischen Notfall ein Flug notwendig, werden Patienten in Zukunft keine Rechnung mehr erhalten – Vertrag zwischen Land und Heliunternehmen unterzeichnet.

Am Vormittag des 10. Juli 2012 hat die Tiroler Landesregierung die Muster-Vereinbarung mit den Hubschrauberunternehmern zur Flugrettung in Tirol beschlossen, am Nachmittag wurden die Verträge im Landhaus unterzeichnet. PatientInnen erhalten im Bereich der Grundversorgung keine Rechnung mehr für Einsätze des Notarzthubschraubers – unabhängig davon, welches Unternehmen den Einsatz fliegt. Eine Kostenübernahme erfolgt bei Einsätzen im Bereich der Grundversorgung (Verkehrsunfälle, sonstige Unfälle und Notfälle). Von der Neuregelung nicht erfasst sind Sport- und Alpinunfälle, weil hier das Prinzip der Eigenverantwortung greift.

Pro Jahr gibt es in Tirol etwa 7 700 Einsätze der Flugrettung. Davon entfallen rund 2 100 Rettungseinsätze auf Notfälle im Bereich der Grundversorgung. Je nach Flugdauer und Aufwand werden von den Hubschrauberunternehmen 1.600 bis 2.300 Euro in Rechnung gestellt. Im Gesamten fallen in Tirol 1,5 Mio. Euro pro Jahr an Kosten für die Flugrettung an, diese teilen sich nun das Land Tirol und die Sozialversicherung.

Text: Raimund Mühlburger, Fotos: Land Tirol/Entstrasser-Müller

11. Juli 2012 um