Ausreisetestpflicht für drei Osttiroler Regionen

Wegen des Anstiegs der CoV-Fälle gilt in drei Regionen in Osttirol seit 11.4., 0.00 Uhr, bis vorerst inklusive 21.4., 24.00 Uhr, eine Testpflicht für das Verlassen des jeweiligen Gebietes.

Zu den drei von der neuen Bestimmung betroffenen Regionen gehören die Gemeinden Prägraten am Großvenediger und Virgen, die Gemeinden Sillian, Heinfels, Außervillgraten und Innervillgraten sowie die Gemeinden Anras, Abfaltersbach, Assling und Leisach. Die Testverpflichtung gilt für alle Personen, die sich in der jeweiligen Region aufgehalten haben und diese verlassen wollen – unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben. Als Nachweis gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Innerhalb der drei Regionen ist kein Test notwendig, um beispielsweise von einer in die andere Gemeinde zu gelangen. Das heißt: Personen die beispielsweise von Sillian nach Heinfels, Außer- oder Innervillgraten fahren, benötigen kein negatives Testergebnis. Ebenso wenig jene, die beispielsweise von Prägraten nach Virgen oder von Anras nach Abfaltersbach, Assling oder Leisach fahren.

Eine Durchreise durch die Regionen ohne Zwischenstopp ist auch ohne Test möglich. Für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr sowie SchülerInnen zum Zweck der Teilnahme am Unterricht (Hin- und Rückfahrt) gilt die Testverpflichtung nicht. Auch der Güterverkehr ist ausgenommen. Personen ohne Wohnsitz in der jeweiligen Region, die dort vor Verlassen dieser positiv auf das Coronavirus getestet werden, können so schnell wie möglich entweder allein mit einem Kraftfahrzeug oder im Rahmen eines gesicherten Transports zum Zweck der behördlichen Absonderung zu ihrem Wohnsitz zurückkehren.

ERWEITERTE TESTMÖGLICHKEITEN

Um dem vermehrten Testaufkommen Rechnung zu tragen, stehen zusätzlich zum bestehenden Testangebot im Bezirk Lienz weitere Testmöglichkeiten in den ausgewiesenen Gebieten zur Verfügung:

Im Gebiet der Gemeinden Prägraten am Großvenediger und Virgen:

Prägraten, Tourismusbüro Prägraten: Dienstag (13. April), Donnerstag (15. April), Sonntag (18. April), Dienstag (20. April), jeweils von 9.00 bis 12.00 Uhr; Virgen, Tourismusbüro Virgen: bis einschließlich Mittwoch (21. April), täglich von 15.00 bis 19.00 Uhr

Im Gebiet der Gemeinden Sillian, Heinfels, Außervillgraten und Innervillgraten:

Sillian, Kultursaal Sillian: täglich von 7.00 bis 16.00 Uhr, zusätzlich mittwochs von 18.00 bis 20.00 Uhr; Innervillgraten, Apotheke: Dienstag von 9.00 bis 10.00 Uhr und Freitag von 17.00 bis 18.00 Uhr sowie am Sonntag im Gemeindehaus von 18.00 bis 19.00 Uhr; Außervillgraten: Haus Valgrata, Montag (12. April), Mittwoch (14. April), Freitag (16. April), Montag (19. April), Mittwoch (21. April), jeweils von 17.00 bis 19.00 Uhr; Heinfels, Gemeindesaal Heinfels: Montag (12. April), Dienstag (13. April), Donnerstag (15. April), Freitag (16. April), Samstag (17. April), Montag (19. April), Dienstag (20. April), jeweils von 17.00 bis 19.00 Uhr

Im Gebiet der Gemeinden Anras, Abfaltersbach, Assling und Leisach:

Anras, Gemeindesaal Anras: Dienstag (13. April), Donnerstag (15. April), Samstag (17. April), Montag (19. April), Mittwoch (21. April), jeweils von 6.30 bis 9.00 Uhr; Abfaltersbach, Gemeindezentrum Abfaltersbach: Dienstag (13. April), Donnerstag (15. April), Samstag (17. April), Montag (19. April) und Mittwoch (21. April) jeweils von 7.00 Uhr bis 10.00 Uhr; Assling, Gemeindesaal Assling: bis einschließlich Mittwoch (21. April), täglich von 15.00 bis 19.00 Uhr; Leisach, Gemeindezentrum Leisach: bis einschließlich Mittwoch (21. April), täglich von 11.00  bis 13.00 Uhr

 

Text: Redaktion, Foto: Expa Groder

11. April 2021 um