Blanik fordert Heli-Flüge zum Üben auch im Nationalpark
Durch eine Novellierung des Nationalparkgesetzes sollen Hubschrauber-Flüge für Einsatzkräfte zu Übungszwecken künftig auch im Schutzgebiet erlaubt sein.
In einem Antrag fordert der SPÖ-Landtagsklub mit Erstantragstellerin LA Bgm. DI Elisabeth Blanik die Landesregierung auf, eine Novellierung zum Tiroler Nationalparkgesetz auszuarbeiten. Konkret fordert die Lienzer Bürgermeisterin, dass „die zur Vorbereitung von Rettungseinsätzen notwendigen Bergrettungsübungen mit Hubschrauberunterstützung vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden“.
„Im Vergleich zu den anderen Nationalparkgesetzen ist die Tiroler Regelung in Bezug auf Bergrettungsübungen schlichtweg realitätsfern. Während in Kärnten und Salzburg im Nationalpark Übungen mit Hubschrauberunterstützung möglich sind, ist das den Tiroler Rettungsorganisationen verwehrt“, erklärt Elisabeth Blanik dazu. Sie sei überzeugt, dass es im Ernstfall von überlebenswichtiger Bedeutung sei, dass die Hubschrauberbesatzungen an Ort und Stelle geübt haben und sich im Einsatzgebiet sehr gut orientieren können. „Landungen auf den Gletschern, das Aus- und Einsteigen sowie der Abtransport von Verletzten müssen trainiert werden“, so Blanik.
Einen Widerspruch zu den Grundlagen und Zielen des Tiroler Nationalparkgesetzes sieht Blanik durch ihre Forderung nicht gegeben. „Den Besuchern des Nationalparks Hohe Tauern soll ein erholsames und eindrucksvolles Naturerlebnis vermittelt werden. Dazu gehört auch, dass bestens geschulte Einsatzkräfte zur Verfügung stehen, wenn ein alpiner Notfall eintritt“, betont die Landtagsabgeordnete.
Text: Redaktion, Foto: Brunner Images
