Agrargemeinschaften: neues Gesetz steht

Nach einer Schlussbesprechung hat die Tiroler Landesregierung heute, Donnerstag, das neue Tiroler Flurverfassungslandesgesetz einstimmig beschlossen.

Das neue Gesetz wird dem Landtag für die Mai-Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt. Grünes Licht für das neue Tiroler Flurverfassungslandesgesetz, das die aus Gemeindegut hervorgegangenen Agrargemeinschaften regelt, gab es nicht nur von der gesamten Landesregierung, sondern auch vom Bundeskanzleramt. „Im Vergleich zum Gesetzesentwurf gibt es keine wesentlichen Änderungen, aber Klarstellungen, Verbesserungen und Ergänzungen“, so LH Platter. Diese seien in den vergangenen drei Tagen in das Gesetz eingearbeitet worden. „Jetzt liegen klare Grundlagen und Spielregeln für alle Beteiligten vor. Ein wichtiger Punkt im Arbeitsübereinkommen der Regierung ist abgehakt“.

„Wir haben heute ein Gesetz beschlossen, das Gerechtigkeit in die Tiroler Gemeinden zurückbringen wird. Wir haben in der Begutachtung 61 Änderungsvorschläge übernommen, auch aus der Opposition“, betonte LHStvin Ingrid Felipe. „Mit dem neuen Tiroler Flurverfassungslandesgesetz wurden alle höchstgerichtlichen Erkenntnisse umgesetzt. In diesem vorgegebenen Rahmen haben wir uns um eine sachgerechte Lösung bemüht. Jetzt geht es darum, die neuen Regeln partnerschaftlich umzusetzen. Ziel ist es gemeinsam vor Ort zum Wohle aller zu arbeiten und insbesondere die Schutzwald- und die Almbewirtschaftung zu sichern“, hoffte Agrarreferent LHStv Josef Geisler auf ein gedeihliches Miteinander in den Gemeinden. „Die Novelle des Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes stärkt die Rechte der Gemeinden. Die Stellung des Substanzverwalters bedeutet in der Praxis faktisch eine unmittelbare Verwaltung durch die Gemeinde“, erklärte Gemeindereferent LR Johannes Tratter. Zudem könne die Gemeinde jederzeit auf die Substanzerlöse zugreifen. Eine Einbeziehung der Organe der Agrargemeinschaft sei dazu nicht notwendig. Welche Rahmenbedingungen und Möglichkeiten das neue Gesetz bietet, wurde in den letzten Wochen in zahlreichen Informationsveranstaltungen in den Bezirken erläutert und intensiv diskutiert.

Ein Kernpunkt des neuen Gesetzes ist eine klare organisatorische Trennung von allen Angelegenheiten, die den Substanzwert bzw. die land- und forstwirtschaftlichen Nutzungsrechte betreffen. Der Substanzverwalter wird von der substanzberechtigten Gemeinde bestellt. Der Substanzverwalter entscheidet über alle Angelegenheiten, die den Substanzwert, also jenen Wert, der nach Abzug der Belastungen durch die land- und forstwirtschaftliche Nutzung und die Inanspruchnahme des Haus- und Gutsbedarfs der Nutzungsberechtigen verbleibt, betreffen. Dazu gehören insbesondere der Verkauf von Grundstücken, Verpachtungen etc. Der Substanzverwalter ist den Sitzungen des Ausschusses und der Vollversammlung der Agrargemeinschaft beizuziehen. Die Organe der Agrargemeinschaft sind grundsätzlich die Vollversammlung, der Ausschuss und der Obmann. Der Obmann vertritt die Agrargemeinschaft nach außen. Bei atypischen Gemeindegutsagrargemeinschaften kommen nun der Substanzverwalter sowie erster und zweiter Rechnungsprüfer hinzu. Im Rahmen eines Bewirtschaftungsübereinkommens können Gemeinde und Agrargemeinschaft vereinbaren, dass die über die Nutzungsrechte hinausgehende land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung der Grundstücke durch die Agrargemeinschaft erfolgt. Das Flurverfassungslandesgesetz bietet Möglichkeiten zur Auflösung einer Gemeindegutsagrargemeinschaft entweder auf gemeinsamen Antrag der Agrargemeinschaft und der substanzberechtigten Gemeinde oder von Amts wegen.

Text: Politikredaktion, Foto: Land Tirol/Sick

03. April 2014 um