Ärztliche Primärversorgung Osttirols im Fokus

ÄrztInnen des Osttiroler Notarztvereins erarbeiteten Vorschläge zur Weiterentwicklung der allgemeinmedizinischen Versorgung. Am 18.1. wurden diese in Innsbruck präsentiert.

Das Konzept beinhaltet viele Überlegungen, wie die ärztliche Versorgung im Bezirk Lienz nachhaltig sichergestellt werden kann. Sie reichen zum einen von der Einführung eines universellen Bereitschaftsdienstes im Bezirk Lienz bis hin zur Entwicklung und Etablierung eines Primärversorgungsmodells im Sinne des im Juni 2017 vom Nationalrat beschlossenen Primärversorgungsgesetzes. Um auch in Zukunft flächendeckend die medizinische Versorgung zu gewährleisten, sollen die kurative Versorgung, der sprengelärztliche Bereich sowie die Notarztversorgung gesamthaft organisiert und neu strukturiert werden und dies unter Einbindung aller im Bezirk tätigen Gesundheitsdienstleister. In das Konzept sind auch Überlegungen für die ab 2018 verpflichtende Lehrpraxis zur Ausbildung im Bereich der Allgemeinmedizin eingeflossen.

LR Bernhard Tilg betonte, dass ähnliche Anstrengungen in allen Bezirken Tirols zu leisten seien und hob hervor, dass Osttirol hier eine Vorreiterrolle einnehmen könne. „Ich danke den Osttiroler ÄrztInnen und dem Bezirkskrankenhaus Lienz für das große Engagement bei der Versorgung der Osttiroler Bevölkerung und ihre Initiative für eine positive Weiterentwicklung der allgemeinmedizinischen Versorgung im Bezirk Lienz. Gerade hier ist unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung die Sicherstellung der allgemeinmedizinischen Versorgung mittelfristig von wesentlicher Bedeutung – diesbezüglich rechtzeitig Überlegungen anzustellen, ist daher essentiell!“

Als direktes Ergebnis der Besprechung wird eine aus Fachleuten zusammengesetzte Arbeitsgruppe eingesetzt bzw. sollen als nächster Schritt in den nächsten Wochen wichtige Detailfragen geklärt werden. In die Gesamtüberlegungen sollten, so der Tiroler Gesundheitslandesrat, alle betroffenen Institutionen aus Osttirol eingebunden werden. Zudem seien die Vorgaben des Primärversorgungsgesetzes, wie etwa die Einbindung des pflegerischen und therapeutischen Bereiches, bei der Konzeptentwicklung zu berücksichtigen.

 

Text: Redaktion, Foto: Brunner Images

19. Januar 2018 um