27. Feber 2022: 3.650 GemeinderätInnen werden in 274 Tiroler Gemeinden neu gewählt

Auch die BürgermeisterInnen werden neu gewählt – Stichwahl am 13. März 2022. Wahlkarten können ab sofort bei den Gemeinden beantragt werden.

Nach der am Mittwoch, 24. November, erfolgten Ausschreibung der Gemeinderats- und BürgermeisterInwahlen im Landesgesetzblatt findet die Kundmachung auf den Amtstafeln jener 274 Tiroler Gemeinden statt, in denen gewählt wird. Ausnahmen sind die Landeshauptstadt Innsbruck, wo der nächste reguläre Urnengang im Jahr 2024 ansteht, und die drei Gemeinden Matrei am Brenner, Mühlbachl und Pfons, wo nach der Gemeindezusammenlegung erst später gewählt wird. Die Gemeinde Wängle wählt bereits am 9. Jänner 2022, da der Gemeinderat seine Auflösung beschlossen hat.

Zur Wahl von Gemeinderat und BürgermeisterIn stimmberechtigt sind alle UnionsbürgerInnen, die spätestens am Tag der Wahl, also am 27. Februar 2022, das 16. Lebensjahr vollendet sowie zum Stichtag 15. Dezember 2021 ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben und nicht durch ein Urteil eines inländischen Gerichtes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Die genaue Anzahl der Wahlberechtigten steht erst Ende Jänner 2022 fest – nach Abschluss der Wählerverzeichnisse. Bei den letzten Gemeindewahlen im Jahr 2016 waren 489.720 BürgerInnen stimmberechtigt.

Zwei Stimmzettel: Wahl des Gemeinderats und Wahl des/der BürgermeisterIn

Für die Wahl des Gemeinderats und des/der BürgermeisterIn werden zwei getrennte amtliche Stimmzettel verwendet. Erhält kein(e) WahlwerberIn bei der BürgermeisterInwahl mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, kommt es am 13. März 2022 zu einer „engeren Wahl“ zwischen den beiden WahlwerberInnen, welche die meisten gültigen Stimmen bei der BürgermeisterInwahl erhalten haben.

In den Gemeinderat wählbar ist jede(r) UnionsbürgerIn mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde, die/der am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat und von der Wählbarkeit nicht aufgrund eines Urteiles eines inländischen Gerichtes ausgeschlossen ist.

Wahlkarte muss bis spätestens 25. Feber 2022 einlangen

Mit dem Ausschreibungstag können bereits ab sofort Wahlkarten bei der Gemeinde beantragt werden. Wahlberechtigte, die am Wahltag aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Ortsabwesenheit voraussichtlich verhindert sein werden, ihre Stimme in der Gemeinde abzugeben, können die Wahlkarte beantragen. Wer aus Alters- oder Krankheitsgründen das Wahlrecht nicht im zuständigen Wahllokal ausüben kann, kann bis 25. Feber 2022, 14.00 Uhr, den Antrag stellen, vor einer Sonderwahlbehörde zu wählen. Diese „fliegende Kommission“ kommt dann am Wahltag direkt ins Haus zu den Wahlberechtigten.

Spätester Zeitpunkt für die Einbringung der Wahlvorschläge der Gemeinden ist der 28. Jänner 2022. Die beantragten Wahlkarten werden dahingehend nach Ablauf dieser Frist rund zwei Wochen vor der Wahl zugestellt. In weiterer Folge müssen die ausgefüllten Wahlkarten bis spätestens 25. Februar 2022 im Postweg oder in sonstiger Weise bei der Gemeinde einlangen oder können am Wahltag im Wahllokal, in dessen Wählerverzeichnis die Wählerin/der Wähler eingetragen ist, abgegeben werden.

Informationen zu den Gemeinderats- und BürgermeisterInwahlen 2022

Die Gemeindeabteilung des Landes Tirol bietet auf ihrer Homepage www.tirol.gv.at/gemeinderatswahl nicht nur den „Wahlkalender“ und allgemeine Informationen zu Wahlrecht und Wählbarkeit an, als Hilfestellung stehen auch Muster für Wahlvorschläge als Download bereit. Die Ergebnisse der letzten Tiroler Gemeinderats- und BürgermeisterInwahlen aus dem Jahr 2016 sind unter www.tirol.gv.at/wahlen abrufbar.

 

Text: Redaktion, Foto: Fotolia/brianjackson

24. November 2021 um