Mit aktuell 275.000 Corona-Impfungen ist Tirol Spitzenreiter in Österreich

Mit 23,2 Prozent Erstgeimpften und 13,1 Prozent vollimmunisierten Personen (1. und 2. Teilimpfung erhalten) liegt Tirol an der Spitze aller österreichischen Bundesländer.

Mit Stand Donnerstag, 15. April, 8.30 Uhr, wurden in Tirol insgesamt 275.078 Corona-Impfungen durchgeführt, davon 175.621 Erst- und 99.457 Zweitimpfungen. Laut Eintragungen im e-Impfpass ist Tirol mit einer Impfrate von 23,2 Prozent bei den Erstgeimpften sowie 13,1 Prozent der vollimmunisierten Personen (also jene, die auch eine Zweitimpfung erhalten haben) Spitzenreiter in Österreich. Die volle Schutzwirkung der Impfung entfaltet sich circa sieben Tage nach der zweiten Impfung. Diese Personen sind in der Regel bestens gegen einen schweren Erkrankungsverlauf geschützt, und das persönliche Risiko eines Krankenhaus- oder gar Intensivaufenthaltes verringert sich um ein Vielfaches.

Erneuter Aufruf an Personen über 65 Jahre sowie (Hoch)RisikopatientInnen

Entsprechend des Tiroler Impfplans werden in Tirol derzeit nach wie vor Personen über 65 Jahre sowie (Hoch-)RisikopatientInnen geimpft. Die Impfungen von Personen über 65 Jahre sollen voraussichtlich noch im April abgeschlossen werden. Vonseiten des Landes wird einmal mehr an diese Personengruppe appelliert: Jene, die sich bislang nicht vorgemerkt haben, sollen dies schnellstmöglich tun. Aktuelle Informationen finden sich auch unter www.tirol.gv.at/tirolimpft. Im Bereich „Medizinische Aufklärung“ sind auch alle aktuellen Informationsblätter der Landessanitätsdirektion zu den in Tirol verwendeten Impfstoffen zu finden.

Termine für zweite Covid-Schutzimpfung sind verbindlich wahrzunehmen

In der Einladung zu einem Impftermin sind stets das Datum der Erst- und Zweitimpfung enthalten. Bestätigt eine Person die Impf-Einladung, bestätigt sie damit automatisch beide Impftermine. Diese sind verbindlich wahrzunehmen. Kann der erste oder zweite Impftermin nicht eingehalten werden, ist der Termin abzulehnen. Die vorgemerkte Person verbleibt nach einer Ablehnung im System. Im Zuge einer weiteren Impftermin-Vergaberunde erhält die jeweilige Person einen weiteren Termin. Auch hier ist im Vorhinein zu überprüfen, ob beide Termine auch tatsächlich eingehalten werden können. „Es ist wichtig, dass diese Vorgehensweise von den impfbereiten Personen eingehalten wird. Nur so ist eine bestmögliche Organisation zu gewährleisten“, sagt Gesundheitsdirektor Thomas Pollak.

Eigenverantwortung wahrnehmen und persönlichen Datensatz warten

Zudem appelliert die Einsatzleitung an die Tiroler Bevölkerung, eigenverantwortlich ihren Datensatz im System von „Tirol impft“ zu warten. „Sollte sich eine Person über das System ‚Tirol impft‘ für eine Covid-Impfung vorgemerkt und bereits anderweitig eine Impfung erhalten haben, ohne dass ein entsprechender Termin über das System per SMS oder E-Mail zugewiesen wurde, ist der Datensatz eigenständig zu löschen. Wir setzen auf die Eigenverantwortung und Unterstützung der Bevölkerung. Wer im System trotz bereits vorhandener Impfung verbleibt, blockiert womöglich den Termin für eine andere Person, die auf diesen wartet“, betont der Gesundheitsdirektor. Beispielsweise sind dies Personen, die sich bereits im Februar als Privatperson vorgemerkt haben und beispielsweise im Zuge eines aufrechten Dienstverhältnisses in einer Krankenanstalt eine Impfung erhalten haben.

„Vor allem bei der niedergelassenen Ärzteschaft wird die Organisation durch nicht aktualisierte Datensätze von angemeldeten Personen unnötig erschwert, weshalb von unserer Seite der dringende Appell ergeht, im Sinne der schnellstmöglichen Impfungen in Tirol einen Beitrag zu leisten“, sagt Pollak.

Zugriffslink über „Tirol impft“ anfordern

Der Link zur „Persönlichen Seite“ wurde mit der Anmeldung übermittelt. Wenn Personen das Mail mit diesem Link bereits gelöscht haben oder in ihrem Posteingang nicht mehr finden, kann der Link nochmals angefordert werden: Im Navigationsbereich „Persönliche Seite“ auswählen / Auswahl „Über E-Mail anfordern“ oder „Über SMS anfordern“.

Personen, die regulär über „Tirol impft“ einen Termin zugewiesen bekommen haben und diesen Termin wahrnehmen, müssen keine Änderungen im System vornehmen. Die impfende Stelle vermerkt im System die erste bzw. zweite Teilschutzimpfung.

 

Text: Redaktion, Symbolfoto: AdobeStock/Looker Studio

15. April 2021 um