Mautbefreiung für Osttiroler – Grüne zuversichtlich

Drohendes EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen der Felbertauern-Mautvergünstigung für OsttirolerInnen – Osttiroler Grüne melden sich zu Wort.

Nach Bekanntwerden eines möglichen EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich aufgrund der Mautvergünstigung für OsttirolerInnen auf der Felbertauernstrecke, melden sich heute die Osttiroler Grünen zu Wort. Ihr Bezirkssprecher, Thomas Haidenberger, geht davon aus, dass an der Pkw-Mautbefreiung auch in Zukunft nicht gerüttelt wird. „Die Felbertauernstraße ist die einzige Verbindungsstraße des Bezirks nach Norden und auch die einzige innerösterreichische Verbindung in die Landeshauptstadt. Die BewohnerInnen unseres Bezirks sind schon durch die weiten Fahrtstrecken, die viel Zeit und Geld kosten, stark benachteiligt. Ich bin mir sicher, dass der Europäische Gerichtshof dies positiv zu würdigen weiß und die Sonderregelung für Pkw bestehen bleibt.“

Eine neue Sichtweise fordern die Osttiroler Grünen aber, was den Schwerverkehr betrifft: „Es ist schwer argumentierbar, wieso ein Osttiroler Frächter für die Fahrt von Italien nach München weniger Maut bezahlen soll als andere Frächter. Begünstigungen sollten in Zukunft ausschließlich für den Ziel- und Quellverkehr von und nach Osttirol bestehen. Entscheidend muss dabei ausschließlich sein, von wo nach wo Waren transportiert werden. Ein „Standort“ (z. B. ein Abstellplatz mit unbesetztem Containerbüro) in Osttirol darf für Großfrächter nicht als Grundlage für die Umgehung von Beschränkungen oder das Erlangen von Begünstigungen dienen können. Derartige Versuche gab es ja schon in der Vergangenheit“, so Haidenberger weiter.

Konkret würde dies bedeuten: Wenn ein Spediteur aus Oberösterreich oder aus Bayern Waren nach Osttirol transportiert oder dort abholt, soll er, wie auch ein Osttiroler Transportunternehmen oder Osttiroler Werksverkehr, einen begünstigten Mauttarif erhalten. Eine solche Regelung könnte auch für Transporte aus den und in die Nachbarbezirke Spittal/Drau, Hermagor und Zell am See gelten, wäre regionalwirtschaftlich gut zu begründen und würde keine Wettbewerbsverzerrung darstellen.

Umgekehrt sollten für reine Transitfahrten im Auftrag von Unternehmen außerhalb der begünstigten Region die regulären Gebühren entrichtet werden müssen. „Eine Regelung, die den Wettbewerb unzulässig beeinflusst, wird vor dem Europäischen Gerichtshof nicht halten. Nur, wenn wir sauber argumentieren, können wir – völlig zu Recht – den Großteil der Vergünstigungen erhalten. Daher appelliere ich an alle, sich darauf zu fokussieren, die guten Gründe für eine Sonderbehandlung Osttirols herauszustreichen“, schließt Haidenberger.

Text: Redaktion, Foto: Journal/Sulzenbacher

10. Oktober 2013 um