Für Abfaltersbach tritt am 29. April wieder Ausreisetestpflicht in Kraft

Aufgrund des aktuell erhöhten Infektionsgeschehens tritt für die Pustertaler Gemeinde wieder eine Testpflicht in Kraft, die vorerst bis inklusive Sonntag, 9. Mai, gilt.

Aufgrund des aktuell erhöhten Infektionsgeschehens tritt in der Gemeinde Abfaltersbach ab Donnerstag, 29. April, 0.00 Uhr, bis vorerst inklusive Sonntag, 9. Mai, 24 .00 Uhr, eine Testpflicht beim Verlassen des Gemeindegebietes in Kraft. Das hat der Corona-Einsatzstab des Landes in enger Abstimmung mit der Bezirkshauptmannschaft Lienz und der Gemeinde beschlossen. Die Testverpflichtung gilt für alle Personen, die sich im Gemeindegebiet aufgehalten haben und das Gemeindegebiet verlassen wollen – unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben. Als Nachweis gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.

„Mit Stand heute, Mittwoch, 28. April, 8.30 Uhr, gelten in der Gemeinde Abfaltersbach 27 Personen als aktiv mit dem Coronavirus infiziert. Wir verzeichnen ein dynamisches Infektionsgeschehen, beobachten die epidemiologische Lage sehr genau und analysieren diese täglich. Wir haben entschieden, die gezielte Maßnahme der Testpflicht beim Verlassen des Gemeindegebietes zu setzen, um weitere Ansteckungen zu verhindern, Infektionsketten zu unterbinden und einer weiteren Verbreitung des Coronavirus bestmöglich vorzubeugen“, informiert Elmar Rizzoli vom Corona-Einsatzstab des Landes Tirol.

Eine Durchreise durch die Gemeinde Abfaltersbach ohne Zwischenstopp ist auch ohne Test möglich. Für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr sowie SchülerInnen zum Zweck der Teilnahme am Unterricht (Hin- und Rückfahrt) gilt die Testverpflichtung nicht. Auch der Güterverkehr ist ausgenommen. Personen ohne Wohnsitz in der Gemeinde, die dort vor Verlassen dieser Gemeinde positiv auf das Coronavirus getestet werden, können so schnell wie möglich entweder allein mit einem Kraftfahrzeug oder im Rahmen eines gesicherten Transports zum Zweck der behördlichen Absonderung zu ihrem Wohnsitz zurückkehren.

Testangebot in Abfaltersbach wird ausgebaut

Um dem vermehrten Testaufkommen Rechnung zu tragen, wird das Testangebot im Gemeindezentrum Abfaltersbach ausgebaut und steht vorerst bis 9. Mai 2021 am Dienstag, Donnerstag und Samstag jeweils von 7.00 bis 10.00 Uhr sowie am Montag, Mittwoch, Freitag und Sonntag jeweils von 17.00 bis 19.00 Uhr zur Verfügung.

 

Text: Redaktion, Foto: EXPA/Johann Groder

28. April 2021 um