Grenzübertritte Italien: Eigenerklärung bei Ein- und Ausreise sowie Transit notwendig

Durchfahrten von Osttirol über Südtirol nach Nordtirol und umgekehrt sind möglich. Die Einreise nach und die Ausreise aus Südtirol sind nur aus spezifischen Gründen erlaubt.

Zu diesen spezifischen Gründen gehören etwa Arbeit und Studium sowie die Notwendigkeit und Dringlichkeit bei der Pflege von pflegebedürftigen Personen, der Wahrnehmung von Obsorgepflichten, der Rückkehr an den eigenen Wohnort sowie gesundheitliche Gründe.

Grenzüberschreitende Bewegungen von und nach Ost- oder Nordtirol bzw. das Trentino zum Wohnsitz der/des Lebenspartnerin/s sind in Südtirol derzeit nicht möglich. Der Transit bzw. die Durchfahrt durch Südtirol ist in jedem Fall möglich, allerdings muss auch hier eine Eigenerklärung mitgeführt werden.

Die Beweggründe müssen mit einer Eigenerklärung samt Anhang belegt und bei einer Kontrolle vorgewiesen werden. Diese finden sich auf der Homepage des italienischen Außenministeriums unter https://bit.ly/Eigenerklärung und https://bit.ly/EigenerklärungANHANG.

 

Text: Redaktion, Foto: Osttirol heute

19. November 2020 um