Tirol: 53 Millionen Euro zusätzliche Landeshilfen
Damit sollen u.a. Kinderbetreuungseinrichtungen unterstützt werden. Bei der Finanzierung der Kurzarbeit will das Land die Banken in die Pflicht nehmen.
Von Unterstützungsleistungen für ArbeitnehmerInnen über Förderungen für Kulturschaffende bis hin zu Beratungsleistungen in der Kinder- und Jugendhilfe: am 7.4.2020 präsentierte die Tiroler Landesregierung weitere Sofortmaßnahmen für die Tiroler Bevölkerung in der Corona-Krise mit einem Volumen von rund 53 Millionen Euro. Diese Summe ist Teil des 400 Millionen Euro schweren Maßnahmenpakets, welches das Land bereits geschnürt hat, um die negativen Auswirkungen der Corona-Krise auf den Lebensraum Tirol abzufedern.
In den letzten Tagen waren bereits konkrete Maßnahmen wie etwa Zinszuschüsse für Kredite mit Bundeshaftung oder der Covid-ArbeitnehmerInnen-Fonds beschlossen worden. LH Günther Platter zu den zusätzlichen Landeshilfen: „Auf Basis der guten Finanzsituation des Landes können wir die Tirolerinnen und Tiroler in dieser schwierigen Zeit besonders unterstützen. Unser Maßnahmenpaket soll die Leistungen und Maßnahmen des Bundes ergänzen. Daher wird es notwendig sein, flexibel zu sein und ständig Anpassungen vorzunehmen.“
Während weitere 28 Millionen Euro für den Gesundheitsbereich – unter anderem zur Deckung von Aufwänden für Notkrankenstationen, für die Entlohnung von Epidemie-ÄrztInnen oder zur Kostenübernahme von Corona-Testungen – beschlossen wurden, entfallen unter anderem 8,2 Millionen Euro auf den Sozialbereich sowie zwölf Millionen Euro auf die Bereiche Arbeit, Wirtschaft und Kultur. Im Bereich des öffentlichen Verkehrs wird es einen Treuebonus für VVT-StammkundInnen geben.
Im Bereich Bildung und Kinderbetreuung werden im Rahmen eines Fonds für den Entfall der Elternbeiträge 1,5 Millionen Euro bereitgestellt. Zudem sind es für die Bereiche der Tageseltern, Kindergruppen und Spielgruppen 500.000 Euro. Derzeit werden von Seiten der Gemeinden als Erhalter der Kinderbetreuungseinrichtungen keine Elternbeiträge eingehoben. Die Richtlinien zum Fonds werden bis nächste Woche ausgearbeitet. Bereits beschlossen wurden die Richtlinien für den „Digi-Scheck“, womit Eltern bei der Beschaffung von digitaler Infrastruktur für das Unterricht zuhause unterstützt werden sollen.
Zudem wird es im Bereich Kultur einen Soforthilfe-Fonds mit einem Volumen von 4,5 Millionen Euro geben. Damit sollen FreiberuflerInnen beispielsweise in Form von Arbeitsstipendien, Atelierförderungen oder Kunstankäufen unterstützt werden. Auch Ausfallentschädigungen werden forciert.
Insgesamt 8,2 Millionen Euro – davon wurden 4,2 Millionen Euro heute beschlossen – stehen für die Unterstützungsleistungen im Bereich Soziales bereit: Es gilt, die Trägereinrichtungen weiter abzugelten, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtungen einen bestmöglichen Handlungsspielraum einzuräumen und den Mehraufwand an Beratungen zu berücksichtigen. Organisationen und Vereine, die besonders benachteiligte und armutsgefährdete Menschen betreuen, müssen in dieser herausfordernden Zeit unterstützt werden. Auch im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sollen die Trägerorganisationen durch die finanzielle Förderung mit flexiblen Unterstützungen ausgestattet werden.
Text: Redaktion, Symbolfoto: AdobeStock/tunedin