Umstrittenes „Kuh-Urteil”: Land Tirol präsentiert Sofortmaßnahmen

Der Versicherungsschutz für die Almbauern tritt noch vor Beginn der Almsaison in Kraft. Die Eigenverantwortung von „Almgästen” wird im Almschutzgesetz verankert.

Die „Tiroler Maßnahmen für ein gutes Miteinander im Almgebiet” präsentierten LH Günther Platter, LH-Stv. Josef Geisler und Landwirtschaftskammer-Präsident Josef Hechenberger Donnerstagvormittag in Innsbruck. „Wir erweitern den Versicherungsschutz für Landwirte mit Weidevieh und verankern die Eigenverantwortung von Personen, die in Almgebieten unterwegs sind, im Tiroler Almschutzgesetz. Damit schaffen wir Rechtssicherheit für die heimischen Bauern. Das ist die Grundvoraussetzung dafür, dass die Almsaison gesichert ist und die Tiroler Almen für Einheimische und Gäste offen bleiben”, fassten Platter und Geisler die Maßnahmen zusammen.

Tiroler Wegeversicherung für Landwirte mit Weidevieh

Die Erweiterung des Versicherungsschutzes basiert auf dem Tiroler „Mountainbike-Modell” – eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung des Landes, mit der Wegerhalter, Grundeigentümer und Bewirtschafter im Schadensfall bei Unfällen mit Mountainbikern geschützt sind. Diese Versicherung wird um das Haftungsrisiko von Landwirten bzw. Bewirtschaftern des Waldes oder einer Alm im Zusammenhang mit der Tierhalterpflicht bzw. Weidetieren erweitert. Der Versicherungsschutz tritt mit April 2019 in Kraft, die Kosten trägt zur Gänze das Land.

 

v.l.n.r.: Landwirtschaftskammer-Präsident Josef Hechenberger, LH Günther Platter, LH-Stv. Josef Geisler

 

Verhaltenspflichten im Almschutzgesetz

Das Tiroler Almschutzgesetz wird um einen Paragraphen zu Verhaltenspflichten auf Almen ergänzt. „Im Wege einer Verordnung können wir dann die Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit dem Bund verbindlich regeln”, erklärte dazu Josef Geisler. Künftig ist klar geregelt, dass der Almbetrieb nicht beeinträchtigt und das Weidevieh nicht gestört werden soll. Dies bezieht die eigenverantwortliche Abstandseinhaltung und verantwortungsbewusste Haltung von mitgeführten Tieren mit ein. Zudem müssen Weideflächen entsprechend gekennzeichnet werden – insbesondere, wenn dort Mutterkühe mit Kälbern weiden. Die Beschlussfassung ist für den Mai-Landtag vorgesehen.

Ergänzend dazu soll es im Frühsommer 2019 eine breit ausgelegte, mehrsprachige Informationskampagne geben, mit der auf das richtige Verhalten auf Almen aufmerksam gemacht wird.

 

Text: Raimund Mühlburger, Fotos: Fotolia/Paul, Land Tirol/Sidon

14. März 2019 um