Ab 9. Oktober gilt am Felber Winterregelung

Die Ersatzstraße am Felbertauern ist winterfit gemacht worden. Eine Verordnung der BH betreffend den Winterbetrieb soll in den nächsten Tagen erlassen werden.

In zwei Tagen wurde auf der Umfahrungsstraße im Matreier Tauerntal eine Verschleißschicht aufgetragen, diese Asphaltschicht soll die Tragschicht im Winter schützen. „Die Verschleißschicht ist ein wenig griffiger als die Tragschicht und die Fahrbahn deswegen bei nasser und leicht glatter Fahrbahn im Winter etwas sicherer zu befahren“, so Mag. Karl Poppeller, Vorstand der Felbertauernstraße AG. Die Verschleißschicht sollte laut seiner Einschätzung in den nächsten Jahre halten, wenn es trotzdem zu Setzungen kommt, werden kurzfristig Maßnahmen gesetzt.

FAG-Vorstand Mag. Karl Poppeller: „Ich gehe davon aus, dass die BH Ausnahmegenehmigungen für Lkw mit hohem Gesamtgewicht im Winter restriktiver handhabt als im Sommer.“

FAG-Vorstand Mag. Karl Poppeller: „Ich gehe davon aus, dass die BH Ausnahmegenehmigungen für Lkw mit hohem Gesamtgewicht im Winter restriktiver handhabt als im Sommer.“

Die derzeit geltende Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Lienz für die Ersatzstraße gilt noch bis 8. Oktober 2013. Im Wesentlichen enthält sie ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 25 Tonnen Gesamtgewicht, über 12 Metern Länge und Kraftfahrzeuge mit Anhänger. Für Lkw über 25 Tonnen wurden Ausnahmegenehmigungen bis 40 Tonnen Gesamtgewicht erlassen. Ansuchen konnten Unternehmen, die Produkte aus Osttirol „exportieren“ – wie Liebherr, Hella, Theurl Holz, die RGO oder die Firma EGO – und Firmen, die Halbfertigprodukte oder Rohstoffe nach Osttirol bringen und den Bezirk mit Gütern des täglichen Bedarfs (Supermärkte) versorgen. Diese Unternehmen können auch für den Winter wieder um eine Ausnahmegenehmigung ansuchen. „Ich rechne damit, dass diese Genehmigungen im Winter von der BH aus Sicherheitsgründen restriktiver vergeben werden. Am Felbertauern auf rund 1 650 Metern Seehöhe gibt es im Winter an rund 100 Tagen Schneefall, etliche Tage mit Windverwehungen kommen noch hinzu“, erklärt der FAG-Vorstand den Grund dafür.

Lawinenverbauungsmaßnahmen werden im Bereich der Ersatzstraße in den nächsten Tagen noch gesetzt. „An zwei Stellen könnten kleinere Schneebretter abgehen, dort sorgen wir mit Verbauungen vor“, so Poppeller. Für die Gemeindestraße im Bereich unterhalb des Felssturzes seien keine Maßnahmen der Lawinenverbauung notwendig. „Computersimulationen haben ergeben, dass die Straße im Tal unterhalb der Sturzbahn nicht unmittelbar durch Lawinen gefährdet ist“, sagt Karl Poppeller abschließend.

Text: Raimund Mühlburger, Fotos: Brunner Images

02. Oktober 2013 um