Erleichterungen bei Winterregelung am Felber

Ab 10. Oktober gilt wieder die Winterregelung auf der Felbertauern-Ersatzstraße. Laut Mitteilung der BH entfallen heuer Anträge für Ausnahmen größtenteils.

Für den Zeitraum von 10. Oktober 2014 bis 17. April 2015 gilt auf der Felbertauernstraße zwischen Straßenkilometer 12,315 und dem Südportal des Tunnels bzw. der Umfahrungsstrecke zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs wieder die Winterregelung. Im Wesentlichen ist in dieser Zeit das Befahren der Ersatzstraße für Lkw, deren höchst zulässiges Gesamtgewicht 27 Tonnen und die Länge (inklusive eines mitgeführten Anhängers) 12 Meter überschreitet verboten. Auch Omnibusse, die länger als 12,30 Meter sind, dürfen ohne Ausnahmegenehmigung die Umfahrungsstraße nicht passieren.

„Im vergangenen Winter mussten wir über 500 Bescheide für Ausnahmeregelungen auf der Felbertauern-Ersatzstraße ausstellen. Mit Beginn der heurigen Winterregelung kann ein Großteil dieser Antragstellungen entfallen“, kündigt Bezirkshauptfrau Dr. Olga Reisner an. Nach der morgendlichen Wetterprognose werde täglich bis 10.00 Uhr vormittags die Straße geräumt. Je nach Räumungslage werde auf einer Anzeigetafel kundgetan, welche Regelung für den Rest des Tages gilt. „Um sich bereits vor Fahrantritt informieren zu können, stellen wir die jeweiligen Regelungen ab sofort auch auf unserer Homepage www.tirol.gv.at/lienz online“, so die Bezirkshauptfrau.

Verordnung für die Winterregelung 2014/2015 hier zum Download

Text: Raimund Mühlburger, Foto: Felbertauernstraße AG

06. Oktober 2014 um