48h-Woche für Spitalsärzte fordert Spitalserhalter

Das neue Ärztearbeitszeitgesetz stellt die Krankenhausträger österreichweit vor große Herausforderungen. Auch am BKH Lienz arbeitet man intensiv an Lösungen.

Am Dienstag dieser Woche tagten in Innsbruck unter Leitung des Tiroler Gesundheitslandesrates DI Dr. Bernhard Tilg Vertreter der Ärztekammer, der Ärzte, des Tiroler Gemeindeverbandes, der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, der TILAK und der fünf Tiroler Bezirkskrankenhäuser sowie des Ordensspitals Zams, um die Situation infolge des neuen Ärztearbeitszeitgesetzes zu diskutieren. Für das BKH Lienz war der Obmann des Gemeindeverbandes Bezirkskrankenhaus Lienz, BR Bgm. Dr. Andreas Köll, bei dem Gipfelgespräch mit dabei, bei dem man sich auf die Installierung einer zweiten Arbeitsgruppe einigte. Wie LR Tilg erklärte, sei es sein Ziel, das Thema landesweit auf eine sachliche Ebene zu heben, um einer weiteren Verunsicherung von Seiten der Ärzteschaft, aber auch der PatientInnen vorzubeugen.

Krankenhaus-Gipfel in Innsbruck, am Dienstag, 27.1.2015

Krankenhaus-Gipfel in Innsbruck, am Dienstag, 27.1.2015

Das neue Ärztearbeitszeitgesetz, seit 1.1.2015 in Kraft, betrifft alle Spitalserhalter Österreichs und hat in den einzelnen Bundesländern zu z.T. erheblichen Konflikten geführt. Ein wesentlicher Faktor bei der Suche nach für alle Seiten tragbaren Lösungen ist die österreichweit sehr unterschiedliche Ausgangslage, etwa was die jeweilige Krankenhaus-Struktur betrifft. Der Forderung der Ärzteschaft nach höheren Grundgehältern steht in Tirol eine sehr differente Rechtssituation gegenüber: Während etwa die Ärzte der Med-Uni Bundesangestellte sind, gilt für jene der TILAK Landesrecht und für die Mediziner der BKHs und des Ordensspitals Zams das Gemeindevertragsbediensteten-Gesetz. Das, was seit Jahresbeginn 2015 als neue Regelung gilt, ist schon seit 2003 als EU-Richtlinie bekannt und wurde in EU-Mitgliedsstaaten wie Deutschland bereits umgesetzt.

Am BKH Lienz hat man, wie GV-Obmann Dr. Köll erklärt, schon vor zwei Jahren erste Maßnahmen beschlossen und sei deshalb von der neuen Gesetzeslage nicht überrascht worden. Trotzdem sei die Situation nicht einfach und man arbeite intensiv an hausspezifischen Lösungen. „Wir haben in den letzten zwei Jahren bereits Vereinbarungen mit den Ärzten getroffen, die diverse Zulagen, etwa in Sachen Rufbereitschaft oder Turnusärzte, inkludierten. Aus dem bis 31.12.2014 geltenden Paket resultierten für den Spitalserhalter Mehrkosten von rd. 600.000 Euro. Im November 2014 wurde im Haus erneut verhandelt und das Paket mit geringfügigen Verbesserungen bis 31.12.2015 verlängert.“

Am BKH Lienz ist man, wie der Obmann des Gemeindeverbandes Bezirkskrankenhaus Lienz, Dr. Andreas Köll, betont, um hausspezifische Lösungen bemüht.

Am BKH Lienz ist man, wie der Obmann des Gemeindeverbandes Bezirkskrankenhaus Lienz, Dr. Andreas Köll, betont, um hausspezifische Lösungen bemüht.

Hinsichtlich des neuen Ärztearbeitszeitgesetzes habe man in Lienz, so Dr. Köll, den Beschluss gefasst, im Haus zum frühestmöglichen Zeitpunkt und flächendeckend auf die 48h-Regelung umzustellen. Im Dezember 2014 wurde die Ausgangslage analysiert: Von den insgesamt rd. 120 Ärzten am BKH Lienz hatten rd. 60 Prozent Dienstzeiten, die die 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten. 38 bis 40 Prozent der Ärzte am BKH Lienz waren bzw. sind von der 48h-Thematik betroffen. Von diesen 38 bis 40 Prozent haben am BKH Lienz seit 1.1.2015 zwanzig Ärzte „optiert“, d.h. schriftlich erklärt, freiwillig mehr zu arbeiten. Das Gesetz sieht österreichweit eine Übergangsfrist bis 2021 vor. Bis 2018 dürfen Ärzte freiwillig bis zu 60 Stunden wöchentlich arbeiten, ab 2018 55 Stunden. „Das freiwillige Opt-Out ist eine Übergangsregelung, die uns bei der Dienstbesetzung hilft. Ohne zusätzliche Anstellungen kommen wir in Lienz aber nicht aus. Errechnete 6,2 Ärzte zusätzlich sind notwendig, mit Mehrkosten für den Krankenhausträger von 600.000 bis 800.000 Euro. Vier Ärzte konnten bereits gefunden und eingestellt werden“, berichtet GV-Obmann Köll. Ende Jänner 2015 will man am BKH Lienz die Situation neu analysieren und die dann vorliegenden Zahlen & Daten auch mit jenen anderer Krankenhäuser in Tirol vergleichen. „Ich glaube, dass wir in Lienz auf einem recht guten Weg sind. Es wird sich jedoch herausstellen, wie sich die neue Regelung auf einzelne Ärzte auswirkt und welche Gehaltseinbußen feststellbar sind. Wir werden erneut diskutieren und dort, wo notwendig, weitere Adaptierungen vornehmen.“ Neben dem neuen Ärztearbeitszeitgesetz sei man zudem aber auch in anderen Fragen wie den Themen Ersatzruhezeiten und Rufbereitschaften gefordert.

Die Erhöhung des Ärztegrundgehaltes könne, wie Dr. Köll abschließend festhält, nur landesweit neu geregelt werden. „In der Sitzung mit Landesrat Tilg wurde beschlossen, bis März 2015 eine Evaluierung der Auswirkungen des neuen Gesetzes auf die Versorgungssituation und das Gehaltssystem in Tirol vorzunehmen. Außerdem sollen bis dahin trägerspezifische finanzielle Aspekte geprüft und eine tirolweite Analyse bzw. der Vergleich mit anderen Bundesländern vorgenommen werden.“ In der am Dienstag neu gegründeten Arbeitsgruppe werden Verwaltungsdirektorin Mag. Helene Brunner bzw. der Ärztliche Leiter, Univ.-Doz. Prim. Dr. Andreas Mayr, das BKH Lienz vertreten.

Text: E. Hilgartner, Fotos: Journal, Land Tirol/Schwarz

29. Januar 2015 um