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Rettungsgasse neu: Nüchterne Bilanz

Laut einer aktuellen Umfrage fühlt sich jede(r) Zehnte über die Regelungen und den Ablauf der Bildung einer Rettungsgasse noch zu wenig informiert.

rettungsgassestart

 

Jede(r) vierte TirolerIn hat seit 1. Jänner 2012 einen Stau oder stockenden Verkehr auf Österreichs Autobahnen und/oder Schnellstraßen erlebt. Die Bilanz über das Funktionieren der Rettungsgassenbildung fällt bei diesen Personen jedoch nüchtern aus. Während bei nur 30 Prozent die Bildung der Rettungsgasse sehr gut funktioniert hat, geben mehr als die Hälfte (52,1 Prozent) an, dass sich die Situation noch etwas chaotisch gestaltete. D. h. einige Verkehrsteilnehmer hielten sich an die neue Regelung, andere nicht und manche nutzten die Rettungsgasse sogar als Möglichkeit, vorzufahren. 18,8 Prozent gaben an, dass trotz stockendem Verkehr bzw. Stau von niemandem eine Rettungsgasse gebildet wurde. 86,5 Prozent der TirolerInnen betrachten die neue gesetzliche Verpflichtung als sinnvoll, möchten aber noch weitere bzw. ausführlichere Informationen erhalten. Aus diesem Grund für unsere LeserInnen anbei eine Zusammenfassung der wichtigsten Fragen:

Was ist überhaupt eine Rettungsgasse?
Die Rettungsgasse ist eine frei bleibende Fahrgasse zwischen einzelnen Fahrstreifen einer Autobahn oder Schnellstraße bzw. Autostraße. Die Rettungsgasse ermöglicht das schnellere Vorwärtskommen von Einsatzfahrzeugen wie z. B. Polizei, Rettung, Feuerwehr, Fahrzeugen des Straßendienstes und des Pannendienstes wie z. B. Abschleppunternehmen, ÖAMTC, ARBÖ.

Wie bildet man eine Rettungsgasse?
Vorausschauend müssen bei stockendem Verkehr alle Fahrzeuge, die den ganz linken Fahrstreifen befahren, so weit nach links wie möglich fahren und alle anderen so weit nach rechts wie notwendig, um dazwischen eine freie Fahrgasse zu bilden. Dabei soll auch der Pannenstreifen benützt werden. Die Fahrzeuge haben sich parallel zum Fahrbahnverlauf einzuordnen, da es durch schräg stehende Fahrzeuge zu weiteren Behinderungen kommt und auch das eigene Fortkommen im Stau damit erschwert wird.

Wann muss eine Rettungsgasse gebildet werden?
Die Rettungsgasse  muss vorausschauend, schon beim Entstehen eines Staus gebildet werden, nicht erst, wenn ein Einsatzfahrzeug wahrgenommen wird. Sie sollte außerdem bereits gebildet werden, bevor der Verkehr endgültig zum Stillstand gekommen ist, also bereits bei stockendem Verkehr. Aus welchem Grund die Verkehrsbehinderung entstanden ist, hat keine Bedeutung.

Wo muss eine Rettungsgasse gebildet werden?
Die Rettungsgasse ist auf (mit blauen Hinweistafeln gekennzeichneten) Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen mit baulicher Mitteltrennung mit mehr als einem Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung zu bilden.

In welchen anderen Ländern gibt es die Rettungsgasse noch?
In Deutschland und Tschechien. Die Schweiz und Slowenien empfehlen die freiwillige Bildung von Rettungsgassen.

Die Vorteile der Rettungsgasse auf einen Blick:

  • Rascheres Vorankommen und Eintreffen der Einsatzfahrzeuge am Unfallort
  • Schnellere Versorgung von Verletzten
  • Zeitgewinn von bis zu vier Minuten (1 Minute = 10 Prozent mehr Überlebenschance, das heißt, die Rettungsgasse steigert die Überlebenschancen bis zu 40 Prozent)
  • Breitere Zufahrtsmöglichkeiten für schwerere Einsatz-Bergefahrzeuge
  • Klare und eindeutige Verhaltensregeln für alle Verkehrsteilnehmer
  • Keine Behinderung der Zufahrt durch liegengebliebene defekte Fahrzeuge oder missbräuchliche Verwendung des Pannenstreifens.

Weiterführende Infos unter http://www.rettungsgasse.com

Text: Gesundheitsredaktion, Foto: ÖAMTC